OLG Koblenz: Detektivkosten können notwendige Kosten des Verfahrens sein
Das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 2.1.2007 – 14 W 785/06) entschied, dass die Beauftragung eines Detektivs zur Informationsbeschaffung zur Abwehr von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen nach Beendigung (hier nicht ehelichen Partnerschaft mit Partnerschaftsvertrag) notwendige Kosten des Verfahrens sind.