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Kopftuch Arbeitsgericht Berlin Lehrerin
Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin

Wieder Kopftuchstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin!

Die Klägerin – eine muslimische Lehrerin – die ein Kopftuch trägt, wurde vom Land Berlin als Lehrkraft eingestellt. Die Lehrerin verlangt vom Land Berlin eine Beschäftigung an einer Grundschule und zwar möchte diese auch im Unterricht und generell an der Schule ein Kopftuch tragen. Um dies durchzusetzen klagt diese vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Inhaltsverzeichnis

  • Beschäftigung sei zugesagt worden
  • Beschäftigung am Oberstufenzentrum möglich
  • Verstoß gegen das Neutralitätsgesetz durch das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Unterricht
  • Arbeitsgericht Berlin entscheidet den Rechtsstreit

Beschäftigung sei zugesagt worden

Die muslimische Klägerin macht geltend, eine Beschäftigung an einer Grundschule sei ihr zugesagt worden und erfolge nur deshalb nicht, weil sie beabsichtige, auch im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.

Beschäftigung am Oberstufenzentrum möglich

Das beklagte Land Berlin hatte der Klägerin zuletzt einem Oberstufenzentrum zugewiesen und macht geltend, die Tätigkeit an einem Oberstufenzentrum entspreche den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

Verstoß gegen das Neutralitätsgesetz durch das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Unterricht

Darüber hinaus – trägt das Land Berlin vor – stehe das Neutralitätsgesetz einem Einsatz der Klägerin an einer Grundschule entgegen. Es sei sachgerecht, an einer Grundschule von religiösen Bekundungen abzusehen.

Arbeitsgericht Berlin entscheidet den Rechtsstreit

Den Rechtsstreit wird in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 60 Ca 8090/17) entscheiden.

In der Pressemitteilung Nr. 07/18 vom 16.04.2018 des Arbeitsgericht Berlin heißt es:

Das Arbeitsgericht Berlin hat in der heutigen mündlichen Verhandlung eine Entscheidung nicht verkündet, sondern einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung am

Mittwoch, 09. Mai 2018, 13:00 Uhr, Saal 509

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin anberaumt. Insoweit wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Marzahn – Hellersdorf / Berlin

22. April 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Arbeitsgericht Berlin entscheidet den Rechtsstreit, Beschäftigung am Oberstufenzentrum möglich, Beschäftigung an einer Grundschule, Unterricht ein Kopftuch, Verstoß gegen das Neutralitätsgesetz durch das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Unterricht, Wieder Kopftuchstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin!
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