BAG: Kettenbefristungen können rechtsmißbräuchlich sein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 783/10 ) entschied, dass Arbeitsverträge, die mit Sachgrund (hier Vertretungsbedarf) immer wieder mit den gleichen Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum abgeschlossen werden (hier 14 Jahre) unwirksam sein können, da sich hier der Rechtsmissbrauch aufdrängt. Der EuGH hatte nach vor kurzem die sog. Kettenbefristungen grundsätzlich für rechtmäßig gehalten.