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Scheidungsurkunde – was man wissen sollte!

Rechtsanwalt Andreas Martin- Berlin Marzahn-Hellersdorf

Was ist eine Scheidungsurkunde?

Der Sinn und Zweck einer Ehescheidung besteht oft darin, dass beide Eheleute später unabhängig voneinander sich ein neues Leben aufbauen wollen. Als Nachweis für die Ehescheidung dient die Scheidungsurkunde. Der Begriff ist aber nicht ganz richtig, denn keine Behörde stellte eine Scheidungsurkunde aus, sondern das Familiengericht beschließt die Ehescheidung. Früher gab es ein Scheidungsurteil. Mittlerweile erfolgt eine Ehescheidung in Deutschland durch einen Scheidungsbeschluss. Die Scheidung muss immer durch einen Rechtsanwalt beantragt werden.

Dazu mehr.

Hinweis

Die Scheidung erfolgt durch keine Urkunde einer Behörde, sondern durch einen Beschluss des Familiengerichts.

Inhaltsverzeichnis

  • Gibt es eine Scheidungsurkunde?
    • Eheurkunde
    • Eine Scheidung erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss
    • Scheidung durch das Familiengericht
    • Scheidungsbeschluss statt Scheidungsurkunde
    • Rechtsanwalt Andreas Martin
    • Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Gibt es eine Scheidungsurkunde?

Nein, ist Deutschland gibt es keine Scheidungsurkunde, sondern einen Scheidungsbeschluss.

Wer in Deutschland eine Ehescheidung vor dem Familiengericht durchführt, erhält keine Scheidungsurkunde. Es gibt eine Eheurkunde, aber keine Scheidungsurkunde. Die Eheurkunde ist ein Dokument, das von dem Standesamt ausgestellt wird und dass die Eheschließung nachweisst. Hierzu gibt es eine Registernummer und man kann sich beim Standesamt auch später noch die entsprechende Urkunde ausstellen lassen.

Eheurkunde

Trotzdem kann man auch mit der Eheurkunde die Scheidung nachweisen, denn nach eine rechtskräftigen Scheidung ist bei einer Ausstellung der Eheurkunde auch die Scheidung notiert.

Hinweis

Es gibt zwar eine Eheurkunde, aber keine Scheidungsurkunde.

Eine Scheidung erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss

ABLAUF DER SCHEIDUNG

Scheidung durch das Familiengericht

Bei der Scheidung läuft dies anders. Die Scheidung wird durch das Familiengericht durchgeführt und das Familiengericht prüft zunächst die Voraussetzung der Ehescheidung bei Antragstellung und holt dann die Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Eheleute dem Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben oder die Ehe noch keine drei Jahre gedauert hat und keine Seite einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches stellt.

Wenn alle Voraussetzung vorliegen und der Versorgungsausgleich geklärt ist, dann beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an. Dieser Anhörungstermin dient dazu, um den Scheidungsantrag-im Termin stellen zu können und die Eheleute werden zu den Scheidungsvereinbarung angehört.

Die Anhörung der Eheleute dauert z.B. in Berlin beim Familiengericht Kreuzberg in der Regel nur 5 bis 10 Minuten. Dort wird nach der Trennungsdauer gefragt und ob man sich scheiden lassen möchte. Sodann wird kurz der Versorgungsausgleich erörtert. Danach fragt das Gericht noch nach dem Einkommen der Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung.

In der Regel verkündet das Gericht, wenn die Voraussetzung der Scheidung vorliegen, im Anhörungstermin die Scheidung. Die Scheidung ist damit aber noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftig wird der Beschluss über die Ehescheidung sofort nur dann, wenn beide Eheleute im Termin einen Anwalt haben und dann auf Rechtsmittel hinsichtlich der Scheidung verzichtet wird.

Scheidungsbeschluss statt Scheidungsurkunde

Das Gericht spricht die Scheidung durch einen Beschluss aus. In diesem Beschluss steht dann drin, dass die Ehe geschieden ist und dort ist auch geregelt, in welcher Höhe die Ehegatten sich gegenseitig Rentenpunkte abgeben müssen. Dies geschieht dann später automatisch durch die Rentenversicherung.

D. h., dass die Scheidungsurkunde so gar nicht existiert, sondern es existiert dann ein Scheidungsbeschluss des Familiengerichts.


Im Berlin ist es zum Beispiel so, dass nach der Rechtskraft der Scheidung das Familiengericht, zum Beispiel das Amtsgericht Kreuzberg, den Scheidungsbeschluss in rechtskräftiger Form beiden Eheleuten zuschickt. Die Seite, die anwaltlich vertreten ist, bekommt den entsprechenden Scheidungsbeschluss über den Rechtsanwalt. Mit diesem Beschluss im Original kann man die Ehescheidung nachweisen.

FAQ zur Scheidung und Scheidungsurkunde

Wie komme ich an meine Scheidungsurkunde?

Es gibt keine Scheidungsurkunde, sondern einen Scheidungsbeschluss des Familiengerichts. Früher gab es Scheidungsurteile. Falls der Beschluss verloren gegangen ist, kann man beim Familiengericht eine neue Ausfertigung beantragen. Dies ist das Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat. Man sollte hier das Aktenzeichen angeben.

Was ist der Unterschied zwischen Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde?

Ein Scheidungsurteil gab es früher als noch durch Urteil im familienrechtlichen Verfahren entschieden wurde. Seit einigen Jahren gibt es einen Scheidungsbeschluss. Eine Scheidungsurkunde – im Sinne einer Urkunde einer Behörde gab es in der BRD noch nie. Die Scheidung wird immer durch ein Gericht ausgesprochen. Der Begriff „Urkunde“ ist von daher falsch.

Wann wird die Scheidung rechtskräftig?

Die Scheidung wird 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Die Ehescheidung kann aber auch sofort-im Scheidungstermin-rechtskräftig werden, wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.

Wie lange dauert es bis die Scheidungsurkunde zugestellt wird?

In der Regel wird ungefähr 2 bis 3 Wochen nach Rechtskraft der Scheidung den Eheleuten eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses (oft auch eine Kurzausfertigung) zugestellt. In Berlin muss man dies z.B. nicht extra beantragen. Bei einigen Familiengericht ist ein Antrag aber erforderlich.

Wo bekommt man den Scheidungsbeschluss, wenn man diesen verloren hat?

Wenn man das Scheidungsurteil (früher wurde dies so genannt) oder den Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren hatte, dann kann man dies beim Amtsgericht / Familiengericht, welches die Scheidung durchgeführt hatte, nochmals beantragen. Dies geht auch lange Zeit nach Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Anwalt Familienrecht Marzahn

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
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