Urlaubsabgeltung Rechner zur Ermittlung des Urlaubsentgeltanspruchs
Mit dem Online-Tool zur Berechnung der Urlaubsabgeltung (Urlaubsabgeltungsrechner) können Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung Ihres Urlaubs berechnen. Geben Sie dazu ein, ob Sie in einer 5- oder 6-Tage-Woche arbeiten, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen und Ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt der letzten drei Monate (13 Wochen). Der Urlaubsabgeltungsrechner berechnet dann die Urlaubsabgeltung brutto.
Urlaubsabgeltungsrechner – Berechnung des Auszahlungsanspruchs
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung ohne Gewähr auf Richtigkeit erfolgt, da bei der Urlaubsabgeltung diverse Umstände zu erheblich anderen Ergebnissen führen können. Der Rechner ist von daher eine erste Orientierung.
Tool zur Berechnung der Urlaubsabgeltung online
Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Hinweise zur Anwendung des Rechenprogramms
Wie ist der Rechner anzuwenden?
Wochentage
Zunächst wählen Sie, ob Sie in einer 5- oder 6-Tage-Woche arbeiten. Eine 5-Tage-Woche ist die Woche von Montags bis Freitags. Bei einer 6-Tage-Woche kommt der Samstag noch hinzu. Dabei ist unerheblich, wie viele Stunden man pro Woche arbeitet bzw. pro Tag. Entscheidend ist einfach, wie viele Tage in der Woche man arbeiten geht.
Gehalt
Weiter ist im zweiten Feld Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt einzugeben. Wenn das Monatsgehalt sich ändert, kommt es immer auf das letzte Gehalt an. Wenn ein unterschiedlich hoher monatlicher Lohn vom Arbeitgeber gezahlt wird, dann nimmt man das Gehalt der letzten 13 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Man nimmt immer den Bruttolohn. Bei der Anzahl der Urlaubstage sind die Urlaubstage, die noch nicht im Arbeitsverhältnis gewährt wurden, anzugeben. Dies ist manchmal nicht ganz einfach. Wichtig ist, dass beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der komplette Jahresurlaub entsteht. Wichtig ist auch, dass die Wartezeit von sechs Monaten, die nur einmal anfällt, bereits abgelaufen sein muss. Wenigstens halbe Urlaubstage sind auf einen ganzen Urlaubstag aufzurunden. Ansonsten bleibt es bei den Bruchteilen wie z.B. 7,4 Urlaubstage.
Werktage oder Arbeitstage
Am Schluss ist noch einmal einzugeben, ob im Arbeitsvertrag die Urlaubstage als Werktage oder Arbeitstage bezeichnet wurden. Der Rechner rechnet es dann entsprechend auf die Fünf- oder Sechstagewoche um. Wenn z.B. der Arbeitnehmer in einer Fünf-Tage-Woche arbeitet und im Arbeitsvertrag sind 24 Werktage angegeben, und daraus hat der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch berechnet, dann berechnet das Programm daraus die Arbeitstage. Dies sind bei 24 Werktagen 20 Arbeitstage. Dies gilt auch umgekehrt, wenn z.B. jemand in einer Sechstagewoche arbeitet, aber im Arbeitsvertrag der Urlaub in Arbeitstage angegeben wurde, und dann wird der Urlaub vom Programm automatisch in Werktage umgerechnet. Nach dem Klicken auf den Button Berechnen berechnet das Programm die Urlaubsabgeltung brutto.
Rechenweg
Der Rechenweg ist so, dass bei einer Fünf-Tage-Woche das Gehalt mal 3 genommen wird und dann durch 65 Tage geteilt wird. So dann wird mit der Anzahl der Urlaubstage multipliziert. Das Ergebnis ist der Urlaubsabgeltungsanspruch brutto. Bei einer Sechstagewoche wird entsprechend das Gehalt der letzten drei Monate genommen und durch 78 Tage dividiert und dann mal die Anzahl der Urlaubstage.
Abgeltung von Erholungsurlaub – gesetzliche Grundlagen
Zunächst ist zu beachten, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung niemals im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht. Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein. Urlaub kann man sich im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht auszahlen lassen!
Urlaubsabgeltung immer erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann Urlaub nicht auszahlen. Urlaub kann nur in Natur gewährt werden. Erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, z.B. durch eine Kündigung, wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Juristen sprechen hier von einem sogenannten Abgeltungsanspruch. Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt also immer ein beendetes Arbeitsverhältnis voraus.
kein Bezug auf ALG I
Weiter ist wichtig, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch beim Bezug von Arbeitslosengeld I auf die Agentur für Arbeit in der Regel übergeht. Entweder ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer des Urlaubs oder bei einer Zahlung der Urlaubsabgeltung wird kein Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum des Urlaubs, der abgegolten wurde, gezahlt. Wenn Arbeitslosengeld bezogen wird, geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung in der Regel in Höhe des Arbeitslosengeldes auf die Agentur für Arbeit über.
FAQ- häufig gestellte Fragen zur Urlaubsabgeltung und Berechnung des Urlaubsanspruchs
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema „Urlaubsabgeltung“. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.
Was ist Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch.
Wann habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs besteht, wenn der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig genommen wurde. Nicht genommener Urlaub ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen,
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Muss Urlaubsabgeltung versteuert werden?
Ja, die Abgeltung unterliegt der Einkommenssteuer und Sozialversicherungspflicht.
Was ist beim Bezug von Arbeitslosengeld nach Ende des Arbeitsverhältnisses?
Beim Bezug von ALG I nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Rechtslage anders. Der Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs geht dann auf die Arbeitsagentur über. Dies wissen viele Arbeitnehmer nicht.
Gilt die Urlaubsabgeltung auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Ja, unabhängig davon, wer kündigt, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn der Urlaub im Arbeitsverhältnis nicht genommen werden konnte.
Was passiert mit Urlaubsansprüchen bei langer Krankheit?
Bei lang andauernder Krankheit verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Allerdings kann der Urlaub nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer weiterhin krank bleibt.
Kann der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung verweigern?
Nein, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist gesetzlich geregelt und kann nicht verweigert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange kann ich meinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen?
Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Aber der Anspruch kann früher verfallen, wenn arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten! Die Sonderreglung des § 17 BEEG findet Anwendung.
Kann man sich Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis auszahlen lassen?
Nein, es gibt im bestehenden Arbeitsverhältnis keine Wahl zwischen Urlaub und Auszahlung. Das Bundesurlaubsgesetz verbietet eine Auszahlung von Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Weitere juristische Rechenprogramme
Auf meiner Internetseite finden einige Tools mit denen Sie kostenlos und online bestimmte juristische Berechnungen vornehmen können.
Juristische Berechnungstools
Es handelt sich dabei um folgende Programme:
Adresse und Telefon
Kanzlei Berlin Prenzlauer Berg
E-mail: [email protected]
Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
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