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Schlagwortarchiv für: juristische Abkürzungen: heute PKH – was ist das?

juristische Abkürzungen:PKH
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Was ist PKH – juristische Abkürzungen – Anwalt Martin

Was ist PKH – juristische Abkürzungen – Anwalt Martin

juristische Abkürzungen:PKH

PKH

 

juristische Abkürzungen: heute PKH – was ist das?

Die Juristen kürzen – ähnlich, wie die Medziner – viel ab.

Wenn Ihr Anwalt zu Ihnen sagt, dass er sich wünscht, dass Sie PKH bekommen, so brauchen Sie nicht gleich am nächsten Tag beim Arzt untersuchen zu lassen. PKH ist keine Krankheit,sondern die Abkürzung für:

Prozesskostenhilfe

(auch häufig falsch als Prozesskostenbeihilfe bezeichnet)

Die Prozesskostenhilfe wird unter 3 Bedingungen gewährt:

  • keine Mutwillikgeit (also nicht beim vollkommen sinnlosen Prozessen)
  • hinreichende Erfolgsaussichten (liegen schon vor, wenn das Ergebnis von einer Beweisaufnahme abhängig ist)
  • keine Finanzierung des Prozesses aus eigenen Mitteln möglich (z.B. bei ALG II aber nicht nur!)

Bei der PKH übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten, aber nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Dies hat zur Folge, dass bei Verlust des Prozesses man trotz der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlen muss. Dies sollte man vorher wissen.

Die PKH beantragt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt für seinen Mandanten. Der Mandant muss ein Formular ausfüllen und zwar die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Bei der Prozesskostenhilfe ist auch wichtig zu beachten, dass diese eher als Darlehen zu sehen ist. Der Staat streckt die Kosten für ein Gerichtsverfahren und die eigenen Anwaltskosten vor, allerdings muss der Mandant, der die Prozesskostenhilfe bekommt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Gerichtsprozesses dem Gericht anzeigen. Wenn der Mandant dann ein höheres Einkommen hat, dass über den Bemessungsgrenzen liegt, muss er letztendlich die Prozesskostenhilfe, gegebenenfalls in Raten, zurückzahlen. Die Prozesskostenhilfe ist von daher eher einem Darlehen als einer kostenlosen Übernahme vergleichbar. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Dieses Formular finden Sie hier. Dabei ist zu beachten, dass auch diverse Anlagen (diese in Kopie) beizufügen sind. Ein Beispiel für einen ausgefüllten PKH-Antrag (nach dem alten Formular) finden Sie hier.

Das Prozesskostenhilferecht ist Anfang 2014 geändert worden. Es gibt nun neue Formulare. Leider sind die Formulare nicht einfacher geworden.

Daneben gibt es noch die sog. Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Verfahrenskostenhilfe gibt es für Verfahren, in denen durch Beschluss entschieden wird, wie zum Beispiel  bei der Ehescheidung.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Berlin-Marzahn

Tipp: Auch der Artikel “häufige Irrtümer bei der Beratung” meiner Seite kommt auch das Thema Kosten zu sprechen.

23. Juni 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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