LAG Schleswig-Holstein: Versetzung an weit entfernten Arbeitsort unwirksam.
Ein Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber auf eine 660 km entfernte Baustelle versetzt. Eine Versetzungsbefugnis war im Arbeitsvertrag vereinbart. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 26.8.2015, 3 Sa 157/15) hielt die Versetzung für rechtswidrig. Bei der Entscheidung über eine Versetzung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber alle Umstände und gegenseitigen Interessen nach billigem Ermessen abwägen, was hier nicht geschehen ist (der AN hatte 3 schulpflichtige Kinder).