Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Arbeitsgericht muss nicht an fehlende Prozesskostenhilfeunterla gen erinnern!
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.05.2015 – 10 Ta 765/15) hat entschieden, dass das Arbeitsgericht (hier war die Vorinstanz das Arbeitsgericht Berlin) nicht an fehlende Prozesskostenhilfeunterlagen erinnern muss. Diese muss der Antragsteller bzw. sein Rechtsanwalt selbständig einreichen.