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Rechtsprechung

LAG Rheinland- Pfalz: € 120.000 Schmerzensgeld/ Entschädigung wegen fehlender Morgenruß (Mobbing)?

Arbeitsrecht

LAG Rheinland-Pfalz: Keine Entschädigung wegen angeblichen Mobbings in Höhe von 120.000 €

Rechtsprechung

Rechtsprechung

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 20. September 2012 (Az. 10 Sa 121/12) die Berufung einer Arbeitnehmerin zurückgewiesen, die wegen angeblicher Mobbinghandlungen in der Vergangenheit eine Entschädigung bzw. Schmerzensgeld von mindestens 120.000 € geltend machte.

Das Gericht sah die Forderung als völlig überzogen an und bestätigte die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz.

Kein Anspruch bei fehlender Schlüssigkeit und formalen Mängeln

Vorwürfe: unterwertige Arbeit, fehlende Einbindung, fehlende Begrüßung

Die Klägerin hatte unter anderem vorgetragen, sie sei über einen längeren Zeitraum mit unterwertigen Aufgaben betraut worden, sei bei Personalentscheidungen übergangen worden und Kollegen sowie Vorgesetzte hätten sie regelmäßig nicht gegrüßt. Diese Umstände wertete sie als systematisches Mobbing und begehrte dafür eine erhebliche Entschädigung.

Das LAG stellte fest, dass die vorgetragenen Vorfälle weder in der Gesamtschau noch einzeln eine systematische Persönlichkeitsverletzung begründen. Es fehle an einem durchgängigen Mobbingverhalten mit Schädigungsabsicht.

Formelle Fehler und versäumte Fristen

Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass die Klage zahlreiche formelle Mängel aufwies. So wurden unter anderem arbeitsvertraglich geregelte Ausschlussfristen nicht gewahrt, die eine rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen voraussetzen. Auch sei der Vortrag in weiten Teilen nicht substantiiert erfolgt.

Entschädigungsforderung in der Höhe nicht ansatzweise gerechtfertigt

Das Landesarbeitsgericht stellte abschließend fest, dass die geltend gemachte Summe von mindestens 120.000 € in keinem Verhältnis zu den behaupteten Umständen stehe. Selbst wenn einzelne Handlungen objektiv als unhöflich oder unkollegial zu bewerten seien, liege kein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht mit derart weitreichenden finanziellen Folgen vor.


Rechtsanwalt Andreas Martin

 

25. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Entschädigung, LAG Rheinland- Pfalz: € 120.000 Schmerzensgeld/ Entschädigung wegen fehlender Morgenruß (Mobbing)?, Landesarbeitsgericht, Mobbing
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