LAG Rheinland- Pfalz: € 120.000 Schmerzensgeld/ Entschädigung wegen fehlender Morgenruß (Mobbing)?
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.9.2012 – 10 Sa 121/12) musste sich mit einer Berufung eine Angestellten auseinandersetzen, die für Mobbing in den vergangenen Jahren unter anderem wegen zuweisen von unter qualifizierter Arbeit, Übergehung bei Personalfragen und nicht grüßen am Morgen, insgesamt eine Entschädigung/Schmerzen sgeld von wenigstens 120.000 € haben wollte. Das LAG wies die Berufung zurück. Unabhängig von vielen formalen Fehlern und nicht gewahrten Ausschlussfristen war die Entschädigungsforderung hier völlig überzogen.