
Strafverteidiger
Manchmal schreiben Anwälte – auch in Berlin – dass sie „Strafverteidiger“ sind. Mandanten fragen sich dann, ob ein „Strafverteidiger“ ein eigener Beruf ist oder etwas anderes ist als ein „normaler Rechtsanwalt„, der ebenfalls strafrechtliche Mandate bearbeitet.
Strafverteidiger = Fachanwalt für Strafrecht?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt der einen entsprechenden Lehrgang absolviert hat und auch praktische Kenntnisse nachgewiesen hat. Nach der Verleihung darf sich dieser „Fachanwalt für Strafrecht“ nennen. Ob eine Fachanwalt für Strafrecht automatisch auch ein guter Strafverteidiger ist, darf bezweifelt werden, da einen guten Strafverteidiger mehr auszeichnet als nur eine bestandene Prüfung und nachgewiesene Praxiserfahrung. Andererseits kann sich Strafverteidiger eigentlich jeder Anwalt nennen, während die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht nur der führen darf, der hierzu dazu – aufgrund der oben beschriebenen Fachanwaltsprüfung – den Titel verliehen bekommen hat.
In der Regel ist die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ein besonderes Qualifikationsmerkmal, allein schon deshalb, da der Mandant hierbei weiß, dass der Anwalt tatsächlich Erfahrung im Strafrecht hat. Dies ist nicht selbstverständlich. Um Fachanwalt zu werden, muss ein Lehrgang nebst Klausuren besucht bzw. absolviert werden. Weiter müssen besondere praktische Erfahrungen durch eine Falllisten nachgewiesen werden.
Strafverteidiger = Rechtsanwalt ?
Ein Strafverteidiger ist auch kein spezieller Rechtsanwalt, der über besondere Kenntnisse verfügt. Strafverteidiger kann sich – dem Grunde nach – jeder Anwalt nennen, ohne das er hierfür besondere Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen haben muss. Berufsrechtlich ist es allerdings umstritten, ob sich ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger bezeichnen darf. Dies kann irreführend sein, denn der normale Mandant denkt, dass der Anwalt über besondere – nachgewiesene Kenntnisse im Strafrecht verfügt oder dieser Titel verliehen wurde, wie z.B. ein Fachanwaltstitel, was beides nicht der Fall ist.