MM
juristische Abkürzungen: heute – MM
Bei Abkürzungen verstehen die Juristen keinen Spaß. Wer schon einmal den Palandt (dies ist keine Abkürzung) – Kommentar zum BGB – gelesen hat bzw. die versucht hat, weiß wovon ich rede. Dort sind dermaßen viele Begriffe abgekürzt, dass nur eingefleischte Juristen den Text beim ersten Lesen verstehen. Die MM ist eine nicht sehr verbreitete Abkürzung, aber eine wichtige. Wer im juristischen Kommentar diese Abkürzung hinter einer zitierten Entscheidung liest, sollte vorsichtig sein, denn MM heißt nämlich
Mindermeinung
Die Mindermeinung ist etwas ganz gefährliches. Ein Steckenpferd aller „Schreibtischjuristen“. Die Mindermeinung ist das Gegenstück zur herrschenden Meinung (so heißt dies tatsächlich). Der Unterschied besteht darin, dass bei einem juristischen Streitfall (z.B. ob der Mord ein besonderer Fall des Totschlages ist oder ein eigenständiges Delikt) die herrschende Meingung den Standpunkt der bezeichnet, den die meisten Juristen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben darstellt, während die Mindermeinung eben nur von einigen wenigen vertreten wird. Manchmal gibt es auch Streitigkeiten zwischen den Gerichten und den Gelehrten aus der „Literatur“ (ebend allen die dazu ein Buch geschrieben haben).
Von daher sollte man sich nicht zu früh freuen, wenn man ein passendes Urteil gefunden hat und dahinter klein gedruckt MM steht. Dann steht das Gericht, welches entscheidet, meist ziemlich allein da.