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Inhaltsverzeichnis

  • Arbeitsgericht Berlin wieder Güteverhandlungen in Kündigungsschutzsachen
    • mündliche Verhandlungen – Gütetermine- finden ab Mai 2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur wieder statt
      • ursprüngliche Benachrichtigung über Notbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin
      • Termine ab Mai 2020
        • Gütetermine am Mai 2020
        • mündliche Verhandlungen weiter eingeschränkt
        • telefonische Erreichbarkeit
        • Rechtsantragsstelle ist im Notbetrieb
        • Verfahrensverzögerungen wahrscheinlich
      • weitere Verfahrensverzögerungen sehr wahrscheinlich

Arbeitsgericht Berlin wieder Güteverhandlungen in Kündigungsschutzsachen

Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Corona-Pandemie

Ich hatte am 18.03.2020 bereits darauf verwiesen, dass das Arbeitsgericht Berlin nur noch im Notbetrieb arbeitet. Dies heißt, dass dort keine – allenfalls nur wenige Termine – mehr stattfanden. Selbst in Kündigungsschutzverfahren, bei denen ein Beschleunigungnsgrundsatz gilt, wurde im März und im April 2020 nicht mehr terminiert. Die Entscheidung darüber ist aber vom jeweiligen Richter selbst zu treffen. Nur ganz vereinzelt fanden noch Gütetermine beim Arbeitsgericht Berlin statt.

Grund dafür waren die Einschränkungen in der Corona-Krise.

Hinweis

Seit März 2020 gilt ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin.

mündliche Verhandlungen – Gütetermine- finden ab Mai 2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur wieder statt

wieder Gütetermine in Kündigungsschutzsachen beim Arbeitsgericht Berlin

Nun läuft der Geschäftsbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin wieder an. Es kommt wieder mehr Post vom Gericht. Heute wurde mir von einer Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Berlin mitgeteilt, dass nun in den meisten Kammern ab Mai 2020 wieder terminiert wird. Mitte Mai habe ich nun in einer Kündigungsschutzsache einen Gütetermin bekommen. Ob die Rechtsantragstelle wieder den “normalen Dienst” aufnehmen wird, ist mir nicht bekannt. Zumindest sollen dort Muster für die gängigen Klagen ausliegen.

Auf der Seite des Arbeitsgerichts Berlin ist dies noch nicht veröffentlicht. Dort ist die letzte Pressemitteilung, dass der Notbetrieb des Gerichts noch weiter anhält.

Aber selbst in den letzten Wochen war die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts gegeben. Allerdings hat es bei der Bearbeitung der Post / auch bei der Registratur – wie erwartet – Verzögerungen gegeben. Ganz ehrlich muss man sagen, dass die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts Berlin selbst während der Corona-Krise noch besser ist als die der meisten Amtsgericht in Berlin vor der Corona-Krise.

Hinweis

Es finden wieder Güteverhandlungen beim Arbeitsgericht Berlin statt.

ursprüngliche Benachrichtigung über Notbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin

eingeschränkter Betrieb

Merkblatt – Arbeitsgericht Berlin- Notbetrieb – Corona

Corona-Virus - Arbeitsgericht Berlin -Einschränkungen

Termine ab Mai 2020

eingeschränkter Betrieb

  • Gütetermine am Mai 2020

    Gütetermine – wohl überwiegend in Bestandschutzstreitigkeiten(Kündigungsschutzsachen) finden beim Arbeitsgericht Berlin und beim Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg ab Mai 2020 wieder statt. Über die Durchführung entscheidet der jeweilige Richter/ die jeweilige Kammer.

    Dabei gilt wohl:

    • Kündigungsschutzsachen werden bevorzugt terminiert
    • pro Kammer wird wohl nur an einem Tag in der Woche eingeschränkt terminiert
    • nur Gütetermine / wohl keine Kammertermine
  • mündliche Verhandlungen weiter eingeschränkt

    Mündliche Verhandlungen werden beim Arbeitsgericht Berlin und beim Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg mit Einschränkungen durchgeführt. Über die Durchführung entscheidet der jeweilige Richter/ die jeweilige Kammer.

  • telefonische Erreichbarkeit

    Die telefonische Erreichbarkeit kann derzeit in der Regel gewährleistet .

  • Rechtsantragsstelle ist im Notbetrieb

    Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Berlin (1. Etage im Gerichtsgebäude, Magdeburger Platz 1) steht zu den üblichen Betriebszeiten nur im Notbetrieb zur Verfügung.

    Dies heißt:

    • alle Anliegen müssen schriftlich erfolgen (Vordrucke von Klagen liegen im Eingangsbereich aus und können ausgefüllt und in den Briefkasten am Eingang eingeworfen werden)
    • nur, wenn dies (schriftliche Eingabe) nicht möglich ist, kann man sich im Zimmer 138 (1. Stock) melden
    • Kopien für Unterlagen können im Warteraum (1. Stock) am Kopierer (10 Cent pro Kopie) selbst angefertigt werden (Bitte ausreichend Münzen mitnehmen!)

    Hinweis: Klagen oder sonstige formgebundene Eingaben können nicht per Telefon oder E-Mail eingereicht werden!

  • Verfahrensverzögerungen wahrscheinlich

    Mit Verfahrensverzögerungen ist weiterhin zu rechnen.

weitere Verfahrensverzögerungen sehr wahrscheinlich

Verzögerungen sind weiter zu erwarten

Es scheint derzeit so zu sein, dass sich die Lage etwas entspannt. Trotzdem wird mit weiteren Verfahrensverzögerungen zu rechnen sein. Die “angesammelten” Fälle können nicht von heute auf morgen abgearbeitet werden, zumal beim Arbeitsgericht der Geschäftsbetrieb – trotz der positiven Entwicklung – bei weitem noch nicht zu 100 % geführt wird.

Hinweis

Die meisten Verfahren werden sich beim Arbeitsgericht verzögern.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)

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