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Arbeitsgericht Berlin wieder Güteverhandlungen in Kündigungsschutzsachen
Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Corona-Pandemie
Ich hatte am 18.03.2020 bereits darauf verwiesen, dass das Arbeitsgericht Berlin nur noch im Notbetrieb arbeitet. Dies heißt, dass dort keine – allenfalls nur wenige Termine – mehr stattfanden. Selbst in Kündigungsschutzverfahren, bei denen ein Beschleunigungnsgrundsatz gilt, wurde im März und im April 2020 nicht mehr terminiert. Die Entscheidung darüber ist aber vom jeweiligen Richter selbst zu treffen. Nur ganz vereinzelt fanden noch Gütetermine beim Arbeitsgericht Berlin statt.
Grund dafür waren die Einschränkungen in der Corona-Krise.
mündliche Verhandlungen – Gütetermine- finden ab Mai 2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur wieder statt
wieder Gütetermine in Kündigungsschutzsachen beim Arbeitsgericht Berlin
Nun läuft der Geschäftsbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin wieder an. Es kommt wieder mehr Post vom Gericht. Heute wurde mir von einer Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Berlin mitgeteilt, dass nun in den meisten Kammern ab Mai 2020 wieder terminiert wird. Mitte Mai habe ich nun in einer Kündigungsschutzsache einen Gütetermin bekommen. Ob die Rechtsantragstelle wieder den „normalen Dienst“ aufnehmen wird, ist mir nicht bekannt. Zumindest sollen dort Muster für die gängigen Klagen ausliegen.
Auf der Seite des Arbeitsgerichts Berlin ist dies noch nicht veröffentlicht. Dort ist die letzte Pressemitteilung, dass der Notbetrieb des Gerichts noch weiter anhält.
Aber selbst in den letzten Wochen war die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts gegeben. Allerdings hat es bei der Bearbeitung der Post / auch bei der Registratur – wie erwartet – Verzögerungen gegeben. Ganz ehrlich muss man sagen, dass die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts Berlin selbst während der Corona-Krise noch besser ist als die der meisten Amtsgericht in Berlin vor der Corona-Krise.
ursprüngliche Benachrichtigung über Notbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin
eingeschränkter Betrieb
Termine ab Mai 2020
eingeschränkter Betrieb
weitere Verfahrensverzögerungen sehr wahrscheinlich
Verzögerungen sind weiter zu erwarten
Es scheint derzeit so zu sein, dass sich die Lage etwas entspannt. Trotzdem wird mit weiteren Verfahrensverzögerungen zu rechnen sein. Die „angesammelten“ Fälle können nicht von heute auf morgen abgearbeitet werden, zumal beim Arbeitsgericht der Geschäftsbetrieb – trotz der positiven Entwicklung – bei weitem noch nicht zu 100 % geführt wird.
Udate Juni 2022
normaler Geschäftsbetrieb
Das Arbeitsgericht Berlin läuft derzeit wieder im normalen Geschäftsbetrieb. Im Gebäude selbst muss doch eine Corona Schutzmaske getragen werden. Im Termin entscheidet aber der einzelne Richter, ob Maskenzwang besteht oder nicht.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)