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Inhaltsverzeichnis

  • 20 km/h innerorts zu schnell gefahren – welche Strafe droht?
    • das Wichtigste vorab:
    • geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer Ortschaft und Bußgeld
    • Bußgeldtabelle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h
      • Verschärfungen der Geldbuße
      • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
      • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – 2 Wochenfrist
      • Einspruchsfrist muss eingehalten werden
      • häufige Fragen (FAQ) zum Thema Bußgeldbescheid und Einspruch
    • Rechtsanwalt Andreas Martin – Bußgeldrecht in Berlin
      • Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

20 km/h innerorts zu schnell gefahren – welche Strafe droht?

20 kmh zu schnell innerorts - was droht?

Wer mit dem Kfz in der Stadt unterwegs ist-gerade in Berlin -weiß, dass es recht schnell zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen kann. Der Hintergrund ist vor allem, dass sich die Geschwindigkeitsvorgaben oft ändern und aufgrund schlechter Beschilderung die Herabsetzung der Geschwindigkeit nur schwer zu erkennen ist. Die Ordnungsbehörden bzw. die Polizei sind oft vor Ort und versuchen Verkehrsteilnehmer dann die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit per Lasermessung oder in anderen Verfahren nachzuweisen. Die Frage ist, was droht, wenn man innerorts die Geschwindigkeit bis zu 20 km/h überschreitet. Drohen dann schon Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Wie kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Ortschaft wehren? Darum soll es hier gehen.

das Wichtigste vorab:

Die wichtigsten Informationen in Kurzform bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von Ortschaften mit dem Auto zwischen 1 und 20 Kilometer pro Stunde:

Hinweis

– die Geldbuße beträgt zwischen € 30 bis € 70
– ein Punkt in Flensburg gibt es in der Regel nicht
– ein Fahrverbot droht nicht

geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer Ortschaft und Bußgeld

Bei der Frage nach den Sanktionen (Bußgeldbescheid und Punte) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob diese innerorts oder außerorts begangen wurde. Darüber hinaus kommt es natürlich auf die Höhe der Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit mit dem Kfz an und auch darauf, was für der Art von Fahrzeug es sich handelt. Geschwindigkeitsüberschreitungen von Lastkraftwagen (Lkw) werden anders geahndet als die von einem normalen Kfz. Hier soll es um Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer Ortschaft/Stadt durch einen Personenkraftwagen gehen. Maßgeblich ist hier die aktuelle (neue) Bußgeldkatalog.

Blitzerfoto prüfen - oft ungültig
1 bis 10 km/h zu schnell

Es droht ein Verwarngeld von € 30,00 ohne Punkt.

11 bis 15 km/h zu schnell

Es droht ein Verwarngeld von € 50,00 ohne Punkt.

16 bis 20 km/h zu schnell

Es droht ein Bußgeld von € 70,00 ohne Punkt.

Bußgeldtabelle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Bußgeldtabelle bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw innerorts bis zu 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unter Berücksichtigung des Toleranzabzugs.

  • Geschwindigkeitsverstoß
  • 1 km/h bis 10 km/h zu schnell
  • 11 km/h bis 15 km/h zu schnell
  • 16 km/h bis 20 km/h zu schnell
  • Geldbuße innerorts
  • € 30,00
  • € 50,00
  • € 70,00
  • Punkte in Flensburg
  • keine Punkte
  • keine Punkte
  • keine Punkte
Hinweis

Ein Fahrverbot oder Punkte im Katalog in Flensburg drohen außerorts als auch innerorts nicht, wenn Sie 1 bis 20 km/h mit dem Pkw zu schnell gefahren sind. Punkte drohen erst, wenn Sie über 20 km h zu schnell waren.

Verschärfungen der Geldbuße

Die obigen Ausführungen beziehen sich auf eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft mittels Pkw. Wird die Geschwindigkeitsüberschreitung aber durch einen Lastkraftwagen über 3,5 t begangen oder durch ein Kfz mit einem Anhänger, drohen höhere Geldbußen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, was für den Laien auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Es machte durchaus Sinn-zumal wenn eine Rechtsschutzversicherung für das Bußgeldrecht besteht-dem Bußgeldbescheid durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall die Rechtsmittelfrist verstreichen darf.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – 2 Wochenfrist

Gegen Bußgeldbescheid kann nämlich der Betroffene-so nennt man die Person, gegen die sich der Bußgeldbescheid richtet-innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Diese Frist muss auf jeden Fall gewahrt werden, wenn man sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte.

Einspruchsfrist muss eingehalten werden

Wenn man es nicht schafft vorher einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sollte man zunächst selbst den Einspruch einlegen und der Anwalt wird dann danach alles Nötige veranlassen. In der Regel wird der Rechtsanwalt in der Sache zunächst Akteneinsicht beantragen und erst nach erfolgter Akteneinsicht wird die Begründung des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid erfolgen. Nur nach Einsicht der Bußgeldakte kann man einschätzen, wie die Chancen in der Sache letztendlich sind.

fehlerhafte Messungen

Oft ist es so, dass gerade die Meßvorgänge im Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) genau geprüft werden müssen und hier nicht selten Fehler den Behörden unterlaufen.

häufige Fragen (FAQ) zum Thema Bußgeldbescheid und Einspruch

Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Bußgeldrecht und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?

Ein Verwarngeld wird nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt. Für die anderen Fälle heißt die Geldstrafe „Bußgeld“. Geregelt ist dies in Paragrafen 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWigG).

Bis zu welcher Geldbuße gibt es ein Verwarngeld?

Ein Verwarngeld gibt es bei Geldbußen unter € 60,00.

Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Ordnungswidrigkeit?

Die Begriffe Bußgeld und Ordnungswidrigkeit werden oft im Zusammenhang verwendet. Man muss ja Arbeit unterscheiden. Die Ordnungswidrigkeit wird dann begangen, wenn eine rechtswidrige vorwerfbare Handlung vorliegt, die gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt. Das Bußgeld ist die Folge dieser Pflichtverletzung.  Eine Ordnungswidrigkeit wird in der Regel – muss aber nicht immer – mit einem Bußgeld geahndet.

Kann aus einer Verwarnung ein Bußgeld werden?

Ja, dies ist möglich. Bezahlt nämlich der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren („Verkehrssünder“) die Verwarnung nicht, wird aus dieser dann ein Bußgeldbescheid.

Wie kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?

Gegen ein Bußgeldbescheid der Polizei bzw. der Bußgeldbehörde kann sich der Betroffene mittels Einspruch wehren. Der Einspruch ist dann später zu begründen, allerdings ist anzuraten, dass dies durch einen Rechtsanwalt erfolgt, der zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte nimmt.

Wann macht der Einspruch gegen die Geldbuße Sinn?

Bei höheren Geldbußen und dann wenn ein Fahrverbot droht oder Punkte in Flensburg hinzukommen, kann durchaus es sinnvoll sein gegen den Bußgeldbescheid mittels Einspruch vorzugehen. Der Grund ist der, dass viele Bußgeldbescheide rechtswidrig sind. Ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird, hängt von weiteren Faktoren ab.

Wann sollte man einen Rechtsanwalt in der Bußgeldsache beauftragen?

Sofern eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht/Bußgeldrecht besteht, sollte grundsätzlich ein Rechtsanwalt dem Bußgeldbescheid prüfen. Dazu wird dieser in der Regel Einspruch einlegen und sich die Bußgeldakte anfordern. Erst dann kann gesagt werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Bußgeldbescheid hier rechtswidrig oder rechtmäßig ist.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Bußgeldrecht in Berlin

Bußgeldrecht Berlin

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

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Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

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Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
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