Blitzerfoto prüfen – oft ungültig

Blitzerfoto
Blitzerfoto prüfen – oft ungültig – in diesen Fällen ist der Bußgeldbescheid der Behörde unwirksam.
Auf ein Blitzerfoto können die meisten Autofahrer gern verzichten. Wie auch bei normalen Fotografien muss aber – für die Bußgeldbehörde – bei der Aufnahme der Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. des Rotlichtvertoß des Autofahrers- nicht immer alles glatt gehen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich immer, wenn es mit der Fotoaufnahme Probleme gibt. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Die Aufnahme kann verschwommen/ unscharf sein oder es befinden sich mehrere Fahrzeuge auf dem Foto. Auch der „Geschwindigkeitsblitzer“ selbst kann nicht richtig geeicht oder falsch aufgestellt oder gewartet worden sein. Diese Informationen erfährt man nach Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht aus der Bußgeldakte der Polizei/ Behörde. In Berlin und Brandenburg sind in Bußgeldverfahren oft zentrale Behörden tätig.
Überprüfung der Messung
Unabhängig von der Fotografie, die Beweiszwecken dient, kann auch die Messung falsch und damit nicht rechtmäßig sein. Ein Anwalt wird – nach der Akteneinsicht – von daher auch immer die Geschwindigkeitsmessung in der Bußgeldakte überprüfen.
Was ist ein Blitzerfoto?
Umgangssprachlich als Blitzerfoto bezeichnet man eine fotografische Aufnahme eines Kfz im Straßenverkehr z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder beim Rotlichtverstoß. Dieses Foto soll beweisen, dass tatsächlich die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. Von einem Blitzerfoto spricht man deshalb, da die fotografische Aufzeichnung fast immer mit einem Blitzlicht am Fotografieren gerät einhergehen. Dadurch soll die Aufnahme zum Beispiel auch bei Dunkelheit noch schärfer sein.
Wann kommt es zu einem Blitzerfoto?
Zu einer solchen Aufnahme kommt es dann, wenn ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Nicht bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitungen löst eine Aufnahme aus, sondern nur bei bußgeldrelevanten Überschreitungen.
Das Messgerät erfasst also Tempoverstöße, die entsprechend dokumentiert werden, um so den „Temposünder“ mittels Bußgeldbescheid bestrafen zu können.
Um ein Blitzerfoto zu schießen, werden oft folgende Geräde eingesetzt:
- stationäre Blitzer (fest installiert)
- Mobile Blitzer
- Laserpistolen
- Videonachfahrsysteme
Welche Bedeutung kommt dem Blitzerfoto zu?
Das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel, um eine Ordnungswidrigkeit (meist Geschwindigkeitsüberschreitung) nachzuweisen. Oft ist dieses Foto auch das einzige Beweismittel im Bußgeldverfahren. Dies hat zur Konsequenz, dass wenn das Foto nicht verwertbar ist, dass dann dem betroffenen Autofahrer keine Ordnungswidrigkeit nachweisbar ist.
Gibt es noch andere Beweismittel im Bußgeldverfahren?
Es sind aber auch andere Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren als Fotografien zulässig. So kann ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Foto gültig sein, wenn etwa andere Beweismittel, wie ein Messprotokoll oder Videoaufzeichnungen oder die Zeugenaussage eines Polizeibeamten vorhanden sind.
Aussage von Polizisten vor Ort
Zu beachten ist, dass immer dann, wenn Polizeibeamte vor Ort sind und den Bußgeldverstoß selbst gesehen haben, eine Fotoaufnahme nicht notwendig ist, dann andere Beweismittel zu Verfügung stehen.
So kann der Beamte, der per Laserpistole die Geschwindigkeitsüberschreitung erfasst hier selbst als Zeuge vor Gericht auftreten und die Überschreitung der Geschwindigkeit nachweisen. Hier wird dann ein Protokoll angefertigt. Die Aussage ist aber kein Selbstläufer, sondern muss schlüssig sein und mit der Dokumentation in der Bußgeldakte übereinstimmen.
Wer haftet für den Verkehrsverstoß?
Für einen Verkehrsverstoß, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß haftet immer der Fahrzeugführer und nicht der Halter des Fahrzeugs. Es gilt hier – anders als beim Verkehrsunfällen im Zivilrecht – die Fahrerhaftung.
Was ist, wenn der Bußgeldbescheid ohne das Foto versandt wird?
Oft wird der Bußgeldbescheid ohne das Blitzerfoto versandt. Dies ist möglich. Das Foto kann man anfordern oder es besteht auch häufig die Möglichkeit das Foto online (so zum Beispiel in Brandenburg / Gransee) über ein Internetportal der Bußgeldbehörde einzusehen. Dazu wird dann im Bußgeldbescheid die Internetadresse und das Passwort aufgeführt.
Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt
Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt mit entsprechender Vollmacht die Bußgeldakte anfordern und dort alle Beweismittel einsehen.
Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?
Das Blitzerfoto ist dann als Beweismittel für die Bußgeldbehörde nicht zu gebrauchen, wenn
– der Betroffene nicht ausreichend oder undeutlich zu erkennen ist.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie
– schlechte Witterungsverhältnisse
– verdecktes Gesicht des Fahrers
– schlechtes Bildmaterial
– Licht und Reflexionen
Zu beachten ist aber, dass das Originalfoto in der Bußgeldakte besser sein kann als das Online-Foto. Darüber hinaus kann auch manchmal ein undeutliches oder schlecht zu erkennendes Gesicht des Fahrers über ein Gutachten identifiziert werden.
Einspruch muss immer eingelegt werden
Dies alles bringt aber wenig, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
Blitzerfoto prüfen – oft ungültig
Ist ein Blitzerfoto mit Corona-Maske zulässig?
In Zeiten der Corona-Pandemie kommt es vor, dass auch Kfz-Insassen eine Covid-Maske tragen, insbesondere auch der Fahrzeugführer.
Zu beachten ist aber, dass dies für den Fahrzeugführer nicht erlaubt ist. Nach § 23 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Fahrzeugführer sein Gesicht nicht so verdecken oder verhüllen, dass dieser nicht mehr erkennbar ist.
Wird dagegen verstoßen, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Dieses muss vom Fahrer zusätzlich zum Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt werden.
Wie kann man gegen ein ungültiges Blitzerfoto vorgehen?
Gegen den Bußgeldbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung gegen diesen Einspruch einlegen. Auf den gelben Brief der Bußgeldbehörde steht das Datum des Zugangs des Bußgeldbescheids. Diesen Briefumschlag sollte man nicht wegwerfen.
Beispiel: Der Bußgeldbescheid ist laut Umschlag am 22.07.2022 in den Briefkasten des Betroffenen eingeworfen worden. Dieser ist zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und kommt erst am 30.07.2022 zurück. Wann endet die Einspruchsfrist?
Antwort: Der Einspruch muss bis zum 5.08.2022 erhoben werden (der Bußgeldbehörde zugehen). Der Urlaub ändert daran nichts. Auch während des Urlaubs muss man mit rechtlich relevanter Post rechnen und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Muss man auch Einspruch einlegen, wenn der Bußgeldbescheid offensichtlich unwirksam ist?
Ja. Gerade bei einem unwirksamen Bußgeldbescheid muss man Einspruch einlegen, ansonsten wird dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist wirksam.
Rechtsanwalt Andreas Martin