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Schlagwortarchiv für: Rechtsantragstelle

Beratung beim Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgericht Berlin – Rechtsberatung möglich?

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Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Eingangsbereich

Eingang des Arbeitsgerichts Berlin, Magdeburger Platz 1,10785 Berlin

Unter Arbeitnehmern ist bekannt, dass es beim Arbeitsgericht Berlin eine Rechtsantragstelle gibt.


Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin

In der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin kann man selbst als Arbeitnehmer Klage einreichen, zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Dies macht dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer über keine Rechtschutzversicherung verfügt und der Rechtsfall auch nicht besonders schwierig ist (und es nicht um so viel „Geld“ geht). Die Mitarbeiter der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin (1. Stock) fertigen dann die Klage und kopieren die notwendigen Unterlagen (kostenpflichtig = 10 Cent pro Seite) und die Klage ist dann erhoben. Dies macht dann Sinn, wenn es sich um geringe Forderungen des Arbeitnehmers handelt, die man zwar auch über einen Rechtsanwalt durchsetzen kann, den man aber selbst bezahlen muss. Die sog. Prozesskostenhilfe ist oft keine sinnvolle Alternative, denn diese ist eher als Darlehen zu verstehen.


Rechtsberatung beim Arbeitsgericht Berlin?

Was viele Arbeitnehmer aber nicht wissen, ist, dass es beim Arbeitsgericht Berlin keine Rechtsberatung gibt, weder für Arbeitnehmer und auch nicht für Arbeitgeber. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin darf keine Rechtsberatung erteilen.

Nicht umsonst heißt es auf der Internetseite des Arbeitsgericht Berlins:

Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung
erteilen.

Von daher kann der Arbeitnehmer keine Rechtsberatung beim Arbeitsgericht Berlin bekommen. Dies darf nur ein Rechtsanwalt erteilen.

Wo bekommt man Rechtsberatung im Arbeitsrecht?

In Deutschland dürfen – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Rechtsanwälte eine Rechtsberatung durchführen. Dies macht auch Sinn, denn diese sind hierfür – langjährig (Studium + Referendariat dauert zwischen 6 – 7 Jahren) ausgebildet. Dass eine Rechtsberatung beim Anwalt Geld kostet, ist auch nachvollziehbar. Die Rechtsberatung im Arbeitsrecht bekommt von daher der Mandant beim Anwalt und nicht vom Arbeitsgericht.

Geringverdiener und Rechtsberatung beim Rechtsanwalt

Allerdings besteht für Personen, die über nur ein geringes Einkommen verfügen die Möglichkeit sich beim Amtsgericht (für Marzahn-Hellersdorf ist dies das Amtsgericht Lichtenberg) einen Beratungshilfeschein zu holen und diesen beim Rechtsanwalt für die Beratung im Arbeitsrecht vorzulegen. Aber auch hier ist die Rechtsberatung nicht völlig kostenlos; der Beratungshilfeempfänger muss einen Eigenanteil von € 15 beim Anwalt tragen.

Tipp: Wichtig ist, dass der Mandant den Beratungshilfeschein vor dem Termin beim Rechtsanwalt besorgt!

Der Anwalt, der die Rechtsberatung durchführt, wird wenig motiviert sein, nach der Beratung einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

Keine Beratungshilfe für Verfahren vor dem Gericht.

Für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin ist der Beratungshilfeschein aber nicht.Hier kann man ggfs. Prozesskostenhilfe beantragen. Aber Vorsicht; dies heißt nicht,dass das Verfahren nebst Anwalt kostenlos ist.

Hat der Antragsteller – bis zu 4 Jahre nach dem Prozess – ein ausreichendes Einkommen, dann muss er die Prozesskosten nachzahlen. Dies kommt oft vor. Die PKH (Prozesskostenhilfe) sollte man als eine Art Darlehen verstehen.

Auch bekommt man beim Arbeitsgericht Berlin nicht für jeden Fall Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts; nur wenn dies nicht mutwillig ist. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht und dies ggfs. auch der Höhe nach gleich bzw. abgerechnet,dann gibt es beim Arbeitsgericht Berlin im Normalfall keine Anwaltsbeiordnung, denn der Arbeitnehmer kann die Klage unproblematisch auch bei der Rechtsantragsteller einreichen.

Update 2021:

In Zeiten der Corona Pandemie ist die rechts Antragstellerin nicht mehr vor Ort verfügbar. Man kann vor Ort noch die Rechtsantragsstelle nutzen, wenn es sich um eine sehr eilbedürftige Sache handelt. Ansonsten hat die Rechtsantragsstelle auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Berlins ein Muster für eine Lohnklage und eine Kündigungsschutzklage bereitgestellt, die man verwenden kann, um selbst Klage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen.

Nach wie vor wird keine Rechtsberatung vom Gericht erteilt. Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es von daher dort nicht.

Update 2023:

Corona spielt beim Arbeitsgericht keine Rolle mehr. Der Geschäftsbetrieb geht dort normal weiter. Die Rechtsantragstelle ist wieder vor Ort erreichbar.

Zusammenfassung:
Eine Rechtsberatung (im Arbeitsrecht) bekommt man nicht beim Arbeitsgericht Berlin, sondern beim Anwalt – am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Für Mandanten,die über kein hohes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit sich für die Rechtsberatung beim Anwalt einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (nicht Arbeitsgericht!) zu holen.

Rechtsanwalt Marzahn – Andreas Martin

17. März 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Vor dem Arbeitsgericht selbst klagen?Rechtsanwalt Andreas Martin

Arbeitsgericht Berlin – selbst klagen?

Arbeitsgericht Berlin, juristische Themen
Vor dem Arbeitsgericht selbst klagen?

Ohne Anwalt klagen?

Im letzten Jahr  gab es viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten  vor dem Arbeitsgericht Berlin. Ein Großteil dieser Streitfälle waren Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) oder Klagen auf Zahlung von Arbeitslohn.


Klagen auf Lohn und Kündigungsschutzklagen sind häufig

Viele Kündigungsschutzklagen erledigen sich meist im Gütetermin durch einen Vergleich. Arbeitgeber zahlen oft eine Abfindung als Entlassungsentschädigung an den Arbeitnehmer, wenn sie vor dem Arbeitsgericht keine sehr guten Erfolgsaussichten haben. Dann ist die Abfindungzahlung immer noch die bessere Lösung.

Bei den Lohnklage ist es so, dass der Lohn oft zu spät oder nicht oder in nicht vollständiger Höhe vom Arbeitgeber gezahlt wird. Dann macht es Sinn vor dem Arbeitsgericht eine Lohnklage einzureichen, wobei die außergerichtliche Aufforderung mit kurzer Frist durchaus sinnvoll sein kann.

Meiner Erfahrung nach ist es aber so, dass Arbeitgeber auch außergerichtliche Aufforderungsschreiben auf den Lohn nicht zahlen. Für den Arbeitgeber passiert auch nicht viel, wenn er den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, da er zum Beispiel die Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstatten muss. Er hat also als zusätzlichen Schaden eigentlich nur die Zinsschaden. Auch die Verzugspauschale in Höhe von 40 € muss der Arbeitgeber nicht zahlen.


Klage durch Arbeitnehmer selbst vor dem Arbeitsgericht?

Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, ist die, ob es Sinn macht als Arbeitnehmer selbst eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben sollte. Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, vor allen dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Dass in vielen Prozessen eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe möglich ist, wissen viele Mandanten nicht. Allerdings muss man die Finanzierung über die Prozesskostenhilfe eher als Darlehen sehen. Der Arbeitnehmer muss 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens wenigstens 1 x pro Jahr dann Auskunft über sein Einkommen gegenüber dem Arbeitsgericht erteilen. Wenn sein Einkommen dann höher ist, muss er Raten zahlen oder der Prozesskostenhilfe wird ganz aufgehoben.

Die Klageerhebung – vor allen bei Kündigungsschutzklagen in Berlin – birgt erhebliche Risiken, da der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten nicht einschätzen kann. Das Wissen um die Erfolgsaussichten ist aber für die Verhandlung über die Höhe der Abfindung wichtig. Wer nicht weiß, wie seine Chancen ohne Vergleich wären, der wird nicht optimal verhandeln können.

Anwalt vor dem Arbeitsgericht?

Von daher ist Einschaltung eines Rechtsanwalts  für Arbeitsrecht eine sinnvolle Investition. Dies gilt aber nicht in jedem Fall. Bei Lohnklagen, wenn es nur um einen Monatslohn geht, ist es auch sinnlos einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Grund dafür ist der, dass der Arbeitnehmer ja den Anwalt selbst bezahlen muss, egal ob er gewinnt oder verliert. Dies ist eine Besonderheit im Arbeitsgerichtsverfahren. Sofern der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt, macht die Einschaltung eines Rechtsanwalts schon eher Sinn. Auch hier kommt es darauf an. Wenn aber immer noch nicht lange beschäftigt ist und keinen besonders hohen Lohn erzielt, dann kann es durchaus unwirtschaftlich sein einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es immer sinnvoll einen Rechtsanwalt sich zu nehmen und nicht selbst Klage einzureichen, zumindest in Kündigungsschutzsachen.


Wenn sich aber der Fall wirtschaftlich nicht lohnt, wenn z.B. bei einer Kündigung die Wartezeit nicht erfüllt ist oder eine Kündigung im Kleinbetrieb vorliegt, kann es sinnvoll sein über die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin selbst Klage einzureichen.

Anwalt A. Martin – Berlin Marzahn

7. April 2010/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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