Der EuGH hat in der Kaltoft- Entscheidung am 18.12.2014 (C 354/13) entschieden, dass die Diskriminierung wegen Fettleibigkeit (Adipositas) zwar kein eigenständiger Diskriminierungsgrund ist , aber unter den Diskriminierungsgrund “Behinderung” fallen kann, wenn mit dem Übergewicht erhebliche Einschränkungen für die Ausübung des Berufes verbunden sind. Ein übergewichtiger Erzieher aus Dänemark (Karsten Kaltoft), der 160 kg wog, wurde entlassen und behauptete, dass er wegen seines Übergewichts vom Arbeitgeber diskriminiert wurde. Das angerufene dänische Arbeitsgericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof u.a. mit der Frage vor, ob die Fettleibigkeit selbst ein eigenständiger Diskriminierungsgrund sei.
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