Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 16.7.13 – IV StR 66/13) hielt die Entscheidung vor Vorinstanz (LG Hamburg) für rechtsfehlerfrei. Ein Feuerwehrfahrer war mit dem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ohne seine Geschwindigkeit zu vermindern über eine rote Ampel gefahren und stieß mit einem Bus zusammen. 22 Personen wurden verletzt und 2 Personen starben. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Strafrecht3 / BGH: Verurteilung wegen 22-facher fahrlässiger Körperverletzung und 2-facher f...
Impressum
Interessante Links
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz
Parkplätze vor Netto
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!