Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 16.7.13 – IV StR 66/13) hielt die Entscheidung vor Vorinstanz (LG Hamburg) für rechtsfehlerfrei. Ein Feuerwehrfahrer war mit dem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ohne seine Geschwindigkeit zu vermindern über eine rote Ampel gefahren und stieß mit einem Bus zusammen. 22 Personen wurden verletzt und 2 Personen starben. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.
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