Arbeitsgericht Berlin: Verhandlung wegen einstweiliger Verfügung gegen Air Berlin wegen möglicher Kündigungen!
Das Arbeitsgericht Berlin (38. Kammer – Az 38 BVGa 13035/17) wird am
Donnerstag, den 02.11.2017, 09:00 Uhr im Saal 513
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG verhandeln.
Die Verhandlung ist öffentlich. Es ist aber damit zu rechnen, dass aufgrund des großen öffentlichen Interesses und des eingeschränkten Platzangebots im Verhandlungssaal es recht schwierig werden wird, einen freien Platz für die Verhandlung zu bekommen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Insolvenz von Air Berlin und die zuletzt gescheiterten Verhandlungen über eine Transfergesellschaft, die bisher nicht übernommene Mitarbeiter bis zu einer möglichen Neubeschäftigung zeitlich begrenzt “auffangen” soll. Da die Transfergesellschaft nun gescheitert ist, ist mit Kündigungen seitens Air Berlin/ Insolvenzverwalter zu rechnen.
Mit der einstweiligen Verfügung will die Personalvertretung “Kabine” es Air Berlin untersagen lassen, Kündigungen gegen die Belegschaft auszusprechen und Flugzeuge aus dem Betrieb herauszunehmen. Außerdem soll Air Berlin verpflichtet werden, sämtliche Gebote im Bieterverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht