Wie viele Wochen hat ein Monat?
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsrechtliche Berechnung – Wie viele Wochen hat ein Monat?
Wie viele Wochen ein Monat durchschnittlich hat, bis vor allem für die Berechnung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere für die Berechnung von Lohnansprüchen und bei der Ermittlung der monatlichen Arbeitszeit wichtig. Aber auch für die Berechnung einer Urlaubsabgeltung muss es eine bestimmte Formel geben, wonach die Höhe der Urlaubsabgeltung pro Tag ausgerechnet werden kann. Die genaue Umrechnung von Monat in Wochen erfahren Sie hier.
Schaltjahr und Anzahl der Kalendermonate
Generell kann man aber nicht sagen, wie viele Wochen ein Monat hat, da nicht alle Monate die gleiche Anzahl an Tagen haben. Man kann aber eine Aussage darüber treffen, wie viele Wochen im Durchschnitt (Schnitt aller Monate pro Jahr) ein Monat hat.
Wie viele Wochen ein Monat hat, bestimmt sich im Durchschnitt nach der Anzahl der Wochen pro Kalenderjahr. Ein Jahr hat in der Regel 52 Wochen und 365 Tage.
Schaltjahr
Ein Problem ist aber das sog. Schaltjahr. Als Schaltjahr wird ein Jahr bezeichnet, das im Unterschied zum Gemeinjahr einen zusätzlichen Schalttag enthält. In einem Schaltjahr hat der Februar 29 statt 28 Tage und ein solches Schaltjahr hat dann 366 statt 365 Tage.
arbeitsrechtliche Berechnungen
Die mathematische Ableitung der Berechnung kann hier dahinstehen, da es hier nicht um Mathematik, sondern um das Arbeitsrecht geht.
Arbeitstage pro Monat errechnen
Wie viele Tage im Monat gearbeitet werden müssen, bestimmt zunächst der Arbeitsvertrag unter Beachtung des jeweiligen Monats. Es kann eine 6-Tage-Wochen oder 5-Tage-Woche vorliegen. Die Arbeitstage pro Monat (5-Tage-Woche) kann man am einfachsten in einem Kalender nachzählen. Feiertage, die in der Woche liegen, werden als zu bezahlende Tage (hier muss man natürlich nicht arbeiten) mitgerechnet. In der Regel hat ein Monat 20 bis 23 Arbeitstage.
Vom Ergebnis her rechnen die Arbeitsgericht mit folgenden Werten:
40- Stunden-Woche in Stunden pro Monat = 174 Stunden
Umrechnung von Monat in Tage = 30,42
Arbeitstage bei 5-Tage-Woche pro Monat = 21 Arbeitstage im Durchschnitt
genaue Umrechnung von Monat in Wochen = 4,35 (manchmal wird auch mit 4,33 gerechnet)
Umrechnung von Monaten in Wochen
Ein Monat ist im Durchschnitt 4,3 Wochen lang. Dieser Betrag ergibt sich, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate pro Jahr (12) geteilt wird. Die Gerichte rechnen hier aber mit 4.35, da dies genaue ist.
Berechnung von Teillohn
Manchmal ist es so, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel in der Mitte eines Monats ausscheidet und dann berechnen muss, wie hoch sein Anspruch für diesen Monat ist. Juristen sprechen hier von einem so genannten Teillohn.
Die Berechnung des Teillohns ist nicht so schwer.
Teillohn berechnen – so geht es:
Man schaut sich an, wie viele Arbeitstage – bei einer Fünftagewoche – in diesem Monat insgesamt im jeweiligen Bundesland liegen. Dann schaut man sich an, wie viele Tage der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen. Es werden auch die Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, mitgerechnet.
Dann bestimmt man die Lohnhöhe als Bruttobetrag.
Beispiel Nr. 1: Der Arbeitnehmer arbeitet an fünf Tagen in der Woche in Berlin. Sein Monatsgehalt beträgt 3.000 € brutto. Er scheidet zum 19. Januar 2024 (letzter Arbeitstag) aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er möchte nun wissen, wie hoch seine Teil-Lohnanspruch für den Monat Januar 2024 ist.
Die Berechnung hier ist nicht schwierig.:
Der Januar 2024 hat insgesamt 31 Kalendertage. Bei einer Fünftagewoche muss der Arbeitnehmer aber schauen, wie viele Arbeitstage der Monat insgesamt hat. Dies sind insgesamt vier Wochen +2 Tage, also insgesamt 22 Arbeitstage. Bis zum 19. Januar 2024 liegen genau (hier muss man ab zählen) 15 Arbeitstage. Würde ein Feiertag auf einen Arbeitstag fallen, wird dieser mitgerechnet, da der Feiertag zu bezahlen ist, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss. Feiertage in der Woche sind von daher immer mitzuzählen!
Ergebnis zum Beispiel Nr. 1:
Der Lohnanspruch rechnet sich also wie folgt: (3.000 € ./. 22 Tage) × 15 Tage = ist gleich 2.045,45 € brutto.
Ein weiteres Beispiel:
Beispiel Nr. 2: Der Arbeitnehmer arbeitet an 6 Tagen in der Woche in Brandenburg. Sein Monatsgehalt beträgt 4.500 € brutto. Er scheidet zum 24. August 2024 (letzter Arbeitstag) aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er möchte nun wissen, wie hoch seine Teil-Lohnanspruch für den Monat August 2024 ist.
Die Berechnung wie folgt:
Der August 2024 hat insgesamt 31 Kalendertage. Bei einer Sechstagewoche muss der Arbeitnehmer aber schauen, wie viele Werktage (Montag bis Samstag) der Monat insgesamt hat. Dies sind insgesamt 27 Werktage. Bis (einschließlich) zum 24. August 2024 liegen genau (hier muss man ab zählen) 21 Werktage. Auch hier würden in der Woche liegende Feiertage mitzählen, da diese ja zu bezahlen sind.
Ergebnis zum Beispiel Nr. 2:
Der Lohnanspruch rechnet sich also wie folgt: (4.500 € ./. 27 Tage) × 21 Tage = ist gleich 3.500,00 € brutto.
Klage auf Differenzlohn beim Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht macht man mit der Lohnklage in der Regel den Bruttolohn geltend. Dies macht es recht einfacher seine Lohnansprüche durchzusetzen. Mann muss also den ausstehenden Lohn nicht in einen Nettobetrag umrechnen.
Lohnklage brutto abzüglich netto
Wenn der Arbeitgeber schon einen Teil des Lohnes gezahlt hat, dann ist es für eine Klage auf den restlichen Lohn nicht notwendig, den noch fehlenden Nettobetrag auszurechnen und einzuklagen. Man kann einfach auf Zahlung des Bruttolohnes abzüglich des gezahlten Nettobetrags klagen. Dies ist einfacher und so stellt man auch sicher, dass die Sozialversicherungsabgaben ebenfalls tituliert werden.
Beispiel:Der Arbeitgeber hat für Oktober 2023 insgesamt nur € 1.200 netto an Lohn gezahlt. Der Bruttobetrag wäre € 3.000 gewesen, was ungefähr € 2.200 netto sind. Der Arbeitnehmer muss hier nicht umständlich sich den fehlenden Nettobetrag ausrechnen, sondern kann hier einfach auf Zahlung von € 3.000 brutto abzüglich gezahlter € 1.200 netto klagen.
Feiertage
Wie oben ausgeführt, sind Feiertage, die auf einen Arbeitstage fallen, arbeitsfrei und müssen bezahlt werden. Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Beim Teillohnanspruch rechnet man diese als Arbeitstage mit. Es gelten oft unterschiedliche gesetzliche Feiertage in Deutschland. Die einzelnen Bundesländer bestimmen die Feiertage. Die meisten freien Tage haben Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg.
Entscheidend ist, in welchem Bundesland der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung hätte erbringen müssen.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer arbeitet beim Arbeitgeber, der seinen Sitz in Berlin hat. Überwiegend erbringt er seine Arbeitsleistung in Berlin. Danach soll er auf einer Baustelle in Brandenburg tätig werden. In dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in Brandenburg arbeiten soll, ist dort ein regionaler Feiertag. Der Arbeitgeber meint, dass er keinen Feiertag bezahlen muss und der Arbeitnehmer soll stattdessen in Berlin arbeiten kommen. Zu Recht?
Ergebnis:
Nein, der Arbeitnehmer muss nicht in Brandenburg am Feiertag arbeiten und auch nicht nach Berlin zur Arbeit fahren. Er bekommt diesen Tag komplett bezahlt und muss keine Arbeitsleistung erbringen.
FAQ- häufig gestellte Fragen zur Umrechnung von Tagen, Wochen und Monaten im Arbeitsrecht
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema „Umrechnung von Wochen, Tagen und Monaten im Arbeitsrecht“. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.
Hat ein Monat 4 oder 5 Wochen?
Ein Monat hat durchschnittlich 4,35 Wochen. Dieser Durchschnittswert ergibt sich, wenn man die Anzahl der Wochen im Jahr durch die Anzahl der Jahresmonate dividiert.
Wie viele Tage muss man im Monat arbeiten?
Es kommt darauf an, ob man z.B. eine 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche vereinbart hat. Darüber hinaus haben nicht alle Monate die gleiche Anzahl von Arbeitstagen/ Werktagen. Zur Berechnung des Lohnes kommt es also immer auf den konkreten Monat an.
Sind 4 Wochen ein Monat?
Nein, in der Regel nicht. Eine Woche hat immer 7 Tage. 4 Wochen sind also 28 Tage. Es gibt nur einen Monat der 28 Tage hat und dies ist der Februar (in Schaltjahren hat er 29 Tage). Die meisten Monate haben also mehr als 28 Tage und von daher ist ein Monat meistens länger als 4 Wochen.
Wie viele Wochen hat ein Monat im Arbeitsrecht?
Im deutschen Arbeitsrecht wird oft davon ausgegangen, dass ein Monat durchschnittlich 4,33 Wochen hat. Dies basiert auf der Berechnung, dass ein Jahr 52 Wochen hat, die durch 12 Monate geteilt werden.
Wie viele Arbeitstage hat ein typischer Monat?
Ein Monat hat in der Regel zwischen 20 und 23 Arbeitstagen, abhängig von der Anzahl der Wochenenden und Feiertagen. Dies gilt für eine normale Fünftagewoche. Nur in der Fünftagewoche spricht man von Arbeitstagen.
Wie berechnet man Teillohn?
Für die Berechnung von Teillohn zählt man die Arbeitstage des konkreten Monats und dann die Tage, die der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Diese setzt man dann ins Verhältnis.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber in Berlin Marzahn-Hellersdorf. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und ich berate Sie gern! Termine bitte telefonisch vereinbaren!
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