Das Kammergericht (Urteil vom 19.12.2013 – 1 AR 22/13) hat entschieden, dass das Amtsgericht Schöneberg auch für Erbfälle zuständig ist, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im ehemaligen deutschen Gebieten hatte. Eine Verweisung des Erbfalles an das AG Schöneberg ist von daher nicht willkürlich.
Schlagwortarchiv für: Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz:
Parkplätze vor dem Nettomarkt