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Mindestlohn für 2021 und 2022 erhöht
Der gesetzliche Mindestlohn ist das mindeste Arbeitsentgelt pro Stunde, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung vom Arbeitgeber erhalten muss. Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung im Jahr 2015 regelmäßig erhöht worden. Arbeitsplätze hat der Mindestlohn – trotz Bedenken aus der Wirtschaft – kaum gekostet.
Diese unterbreitet Vorschläge für die zukünftige Erhöhung der Löhne. Die Mindestlohnkommission ist sowohl mit Vertretern der Arbeitnehmer als Arbeitgeber besetzt. Die Entscheidung über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes trifft das Bundeskabinett durch Erlass der Mindestlohnanpassungsverordnung.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes durch das Bundeskabinett für 2021 und 2022
Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 30. Juni 2020 die Anhebung des Mindestlohns beschlossen. Den Vorschlägen der Kommission folgt in der Regel das Bundeskabinett. Dieses beschloss nun am 28. Oktober 2020 die Anpassung der Mindestlöhne für die Jahre 2020 und 2021.
Dabei wird beginnend ab dem 1. Januar 2020, jeweils halbjährlich der Mindestlohn erhöht. Beschlossen wurde die 3. Mindestlohnanpassungsverordnung.
Nach dem Bundesarbeitsminister trage die vierstufige Erhöhung des Mindestlohnes dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten 2 Jahren konstant zu verbessern.
Ab Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn € 12,00 brutto pro Stunde.
- Zeitraum
- 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021
- 1. Juli 2021 bis 31.12.2021
- 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022
- 1. Juli 2022 bis 30.09.2022
- 1. Oktober 2022 bis heute
- Bruttolohn pro Stunde
- € 9,50
- € 9,60
- € 9,82
- € 10,45
- € 12,00
Rechtsanwalt Andreas Martin
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Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf