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Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?Rechtsanwalt Andreas Martin
Anwalt Berlin Marzahn, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Trennung und Scheidung

Inhaltsverzeichnis

  • Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses vor der Scheidung
    • Das Wichtigste in Kürze zur Trennung trotz gemeinsamer Wohnung:
  • Scheidung nur nach Ablauf des Trennungsjahres
    • Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres
    • keine Rückdatierung des Trennungszeitpunktes
  • Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?
    • Kurz zur Informationen:
    • keine Pflicht zum Auszug aus der Ehewohnung
    • Wohnungszuweisung nur selten möglich
    • Aufteilung der Kosten
    • Unterhalt für Kinder
    • Was sagt das Familiengericht dazu?
    • streitige Scheidung ist oft problematisch

Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses vor der Scheidung

Die eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht immer von Dauer. Wer sich scheiden lassen will, möchte dies meist so schnell, wie möglich tun. Damit hat der Gesetzgeber ein Problem, denn dieser hat das sogenannte Trennungsjahr für scheidungswillige Ehegatten gesetzlich geregelt. Nicht immer kann eine räumliche Trennung im Wege von getrennten Wohnungen stattfinden, da sich ein Ehegatte weigert dem anderen die alleinige Nutzung der Wohnung zu überassen bzw. diesem das alleinige Nutzungsrecht einzuräumen. Das Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung oder eines gemeinsamen Hauses ist rechtlich nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.

Das Wichtigste in Kürze zur Trennung trotz gemeinsamer Wohnung:

Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung bzw. des gemeinsamen Hauses ist schwierig zu bewerkstelligen. Keiner der Eheleute muss ausziehen, egal, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Wenn sich einer der Eheleute im Scheidungsverfahren später darauf beruft, dass das Trennungsjahr nicht abgelaufen ist, muss der andere Ehegatte nachweisen, dass tatsächlich eine ordnungsgemäße Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgt ist. Dies ist oft schwierig. Die Anforderungen an eine solche Trennung sind recht hoch. Nachfolgende finden Sie genauere Ausführungen, ob und wie eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. im gemeinsamen Haus möglich ist.


Scheidung nur nach Ablauf des Trennungsjahres

Da in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten ist, scheint für viele Mandanten zunächst die Scheidung in weiter Ferne zu sein. Der Antrag auf Scheidung beim Familiengericht (z.B. beim Familiengericht Kreuzberg (früher Tempelhof-Kreuzberg) , welches für Berlin Marzahn zuständig ist) kann erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, auch wenn die Scheidung meist erst ein halbes bis zu einem Jahr später ausgesprochen wird. Das Familiengericht spricht die Scheidung durch eine Beschluss aus. “Scheidungspapiere” sind nicht zu unterschreiben.

Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres

Eine sog. Härtefallscheidung – also eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres – ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es muss dann eine unbillige Härte vorliegen, was selten vorkommt. Eine unbillige Härte ist dann zum Beispiel denkbar, wenn die Ehefrau aus einer ehewidrigen Beziehung ein Kind erwartet und von daher von einem anderen Mann schwanger ist.

keine Rückdatierung des Trennungszeitpunktes

Wichtig ist auch zu wissen, dass das Trennungsjahr nicht zur Disposition der Eheleute steht. Von daher kann man das Trennungsjahr nicht einvernehmlich abkürzen!

Manche Anwälte raten nämlich dazu, dass die Eheleute einfach das Trennungsjahr zurückzudatieren. Ein solcher Rat ist laienhaft und oft auch mit erheblichen negativenFolgen für einen Ehepartner verbunden. Wenn zum Beispiel ein Ehegatte nach der Trennung einen Kredit zahlt, dann kann er für den gemeinsamen Kredit die Hälfte der Kreditrate vom anderen Ehepartner verlangen. Durch eine Rückdatierung des Trennungsjahres erhöht sich dann auch der Zahlungsanspruch. Dies wird oft gar nicht bedacht und darüberhinaus bestehen weitere Probleme, wie zum Beispiel bei Unterhalt etc.


Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Trennung kann theoretisch auch in derselben Wohnung bzw. in der gemeinsamen Immobilie der Eheleute stattfinden. Allerdings wissen viele Mandanten nicht, dass dies nur graue Theorie ist. Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist faktisch kaum durchführbar. Eine Trennung von Bett und Tisch allein ist nicht ausreichend. Es dürfen keinerlei Versorgungsleistungen ausgetauscht werden. Keine gemeinsamen

 

  • Mahlzeiten,
  • Einkäufe und auch kein gemeinsames
  • Wäschewaschen.

Darüber hinaus müssen die Eheleute auch natürlich in getrennten Zimmern / Betten schlafen. Rein praktisch ist eine solches Getrenntleben äußerst schwierig zu realisieren, je kleiner die Wohnung ist. Im Haus ist dies schon anders, da es in der Regel weitaus mehr Platz für eine Trennung gibt. Eine solche Situation kann gerade auch für im Haushalt lebende minderjährige Kinder problematisch sein.


Kurz zur Informationen:

Trotzt gemeinsamer Wohnung ist eine Trennung möglich. Es muss eine räumliche Trennung (Aufteilung der Wohnung) und darüber hinaus auch eine wirtschaftliche Trennung (Teilung der Kosten) vorliegen.


Trennung in der gleichen Wohnung

Trennungsjahr


keine Pflicht zum Auszug aus der Ehewohnung

Auf der anderen Seite ist es derzeit, in vielen größeren Städten, wie zum Beispiel auch in Berlin so, dass es sehr schwierig ist kleine Wohnungen zu finden, um diese anzumieten. Dies führt dazu, dass jetzt immer häufiger beim Einreichen eine Scheidungsantrages durch einen Rechtsanwalt die Eheleute immer noch in der gemeinsamen Ehewohnung leben. Die Situation wird darüberhinaus auch dadurch verschärft, dass kein Ehegatte von anderen Ehegatten verlangen kann, dass dieser die Ehewohnung verlässt. Die Ehewohnung ist grundrechtlich geschützt und egal wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer der Wohnung ist; keiner der Eheleute kann vom anderen verlangen, dass diese auszieht.

Die räumliche Trennung innerhalb der Wohnung bzw. innerhalb eines Hauses ist deshalb oft ein Problem, da kein Ehegatte verpflichtet ist von sich aus auszuziehen.


Wohnungszuweisung nur selten möglich

Daran ändert auch die Tatsache nichts, wenn zum Beispiel gemeinsame Kinder vorhanden sind. In bestimmten Fällen ist aber eine Wohnungszuweisung möglich, wenn zum Beispiel im Interesse der gemeinsamen Kinder dies dringend erforderlich ist oder nach dem Gewaltschutzgesetz von einem Ehepartner eine Gefahr für den anderen Ehepartner bzw. für die im Haushalt lebenden Kinder ausgeht. Voraussetzung ist darüber hinaus ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung. Der Antrag bei Gericht kann selbst oder über einen Anwalt gestellt werden.

Dann kann das Familiengericht die gemeinsame Wohnung bzw. die Immobilie einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung-zeitlich befristet-übertragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte Alleineigentümer der Wohnung bzw. eine gemeinsame Immobilie vorliegt. Der ausziehende Ehepartner muss dem verbleibenden Ehegatten die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung dann überlassen.

Hinweis:

Es ist unerheblich, ob

  • der Mietvertrag von beiden Ehepartnern oder nur von einem unterzeichnet wurde
  • wer Alleineigentümer der Wohnung bzw. Alleinmieter ist
  • ob das Haus, die Immobilien oder das Apartment gemeinsam angeschafft wurde
  • ingesamt, welche Eigentumsverhältnisse vorliegen

Unter Umständen ist dem ausgezogenen Ehegatten durch den verbleibenden Ehegatten eine Entschädigung zu zahlen. Wenn ausgezogene Ehegatte länger als 6 Monate freiwillig die Wohnung verlässt, dann wird gesetzlich vermutet, dass kein Rückkehrrecht besteht und dieser dem anderen Ehepartner (der verbleibende Ehegatte) dauerhaft die Wohnung künftig zur alleinigen Benutzung überlassen wollte.


Aufteilung der Kosten

Darüber hinaus müssen die Eheleute auch die Kosten der Wohnung teilen. Es kann nicht sein, dass die Eheleute gegenüber dem Jobcenter angeben, dass sie nicht getrennt sind und gemeinsam ALG 2 beziehen. Hier würde eine Trennung vor dem Familiengericht kaum nachvollziehbar darzulegen sein. Die Anforderungen eine Trennung innerhalb der Ehewohnung sind recht hoch. Oft werden diese nicht eingehalten.


Unterhalt für Kinder

Erfolgt die Trennung in der selben Wohnung hat eine solche wirksame Trennung auch die Zahlung von Kindesunterhalt zu Folge, wenn Kinder, insbesondere minderjährige Kinder, vorhanden sind und diese nur von einem Ehegatten versorgt werden (Naturalunterhalt). Den minderjährigen Kindern ist dann Unterhalt vom anderen Ehepartner zu zahlen.


Was sagt das Familiengericht dazu?

Die Eheleute können Glück haben, wenn der Familienrichter die Voraussetzungen der Trennung nicht genau abfragt und sich mit der Aussage, dass man voneinander – innerhalb der Wohnung – bereits ein Jahr getrennt lebt, zufrieden gibt. Erfahrungsgemäß wird bei Familiengerichten in großen Städten (z.B. in Berlin) weniger genau nachgefragt. Dies kann aber auch anders laufen, wenn der Richter sehr genau ist.


streitige Scheidung ist oft problematisch

Ein Problem wird es aber dann, wenn einer der Eheleute den Trennungszeitpunkt bestreitet. Dann muss nämlich der andere Ehepartner nachweisen, dass die Trennung innerhalb der Wohnung bereits seit einem Jahr erfolgt ist. Voraussetzung für die Scheidung ist im Normalfall die Einhaltung des Trennungsjahres. Derjenige, der die Scheidung beantragt, dies geht nur über einen Rechtsanwalt, muss auch die Voraussetzungen der Scheidung nachweisen und darlegen und dazu gehört auch die Einhaltung des Trennungsjahres. Das Trennungsjahr ist nur eingehalten, wenn man bereits seit wenigstens einem Jahr voneinander getrennt lebt und bei der Trennung innerhalb der Wohnung müssen die hohen Anforderungen dargelegt und nachgewiesen werden. Dies ist sehr schwierig, da oft auch keine Zeugen hierfür zur Verfügung stehen. In der Regel hat der Ehepartner, der die Trennung innerhalb der Wohnung nachweisen möchte, die schlechteren Karten.

Von daher ist die Trennung innerhalb der gleichen Wohnung fast immer problematisch.


Anwalt Martin – Scheidung Berlin

26. April 2011/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung in Berlin - gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt, Rechtsanwalt Berlin, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung in Berlin – gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?

Scheidung in Berlin - gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?

Anwalt für Scheidungsrecht

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Scheidung in Berlin Marzahn
  • Scheidungsanwalt in Berlin – gibt es das?
  • Gibt es nun diesen Scheidungsanwalt oder nicht?
  • Gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?
  • Fachanwaltskurs „Familienrecht“ und Nachweis praktischer Erfahrungen
  • Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Andreas Martin – Scheidung in Berlin Marzahn

Ab und zu hört man von einem so genannten „Scheidungsanwalt„. Der Normalbürger stellte darunter vor, dass dieser Anwalt sich nur mit Scheidungen – wahrscheinlich auch nur in Berlin – beschäftigt. Als Fachanwalt für Familienrecht führe ich Scheidungen, vor allem für Mandanten in Berlin Marzahn Hellersdorf, durch. Um es kurz zu machen, einen Anwalt, der sich Scheidungsanwalt nennt, gibt es offiziell in Deutschland nicht. Man kann Fachanwalt für Familienrecht werden, wenn man eine entsprechende Qualifikationsnachweis in theoretischer und in praktischer Hinsicht, allerdings gibt es keinen Titel Fachanwalt für Scheidungsrecht.

Scheidungsanwalt in Berlin – gibt es das?

Vor einem amerikanischen Film ist häufig die Rede vom so genannten „Divorce-Lawyer“, was nichts weiter heißt als Scheidungsanwalt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Anwaltschaft in den USA sehr stark spezialisiert ist, vor allem in Großstädten, wie zum Beispiel New York. Nichts anderes erwarten dann auch deutsche Mandanten, die zum Beispiel in Google dann nach dem Suchbegriff „Scheidungsanwalt in Berlin“ suchen.

Gibt es nun diesen Scheidungsanwalt oder nicht?

Antwort: Es gibt keinen Scheidungsanwalt. Jedenfalls gibt es diesen Titel offiziell nicht. Dieses eine Wortkreation, wie wahrscheinlich aus den USA nach Deutschland, gekommen ist. Es gibt zwar jede Menge Rechtsanwälte, die sich mit dem Scheidungsrecht beschäftigen, allerdings bezeichnet man diese offiziell nicht als Scheidungsanwälte. Eine solche Berufungsbezeichnung gibt es ebensowenig, wie die „berüchtigte“ Online-Scheidung. Dies sind alles Marketinginstrumente.

Gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?

Weiter stellt sich die Frage, ob es dann wenigstens einen Fachanwalt für das Scheidungsrecht gibt? Es gibt er mittlerweile für fast alles Fachanwälte. Allerdings gibt es keinen Fachanwalt für das Scheidungsrecht. Am Nächsten würde hier noch der Fachanwalt für das Familienrecht kommen. Wobei allerdings auszuführen ist, dass sich dieser Fachanwalt für Familienrecht nicht notgedrungen täglich mit Scheidungen befassen muss. Das Familienrecht ist so weit breit gefächert, dass es möglich ist, dass ein Fachanwalt für Familienrecht sich zum Beispiel schwerpunktmäßig mit Unterhaltssachen befasst.

Fachanwaltskurs „Familienrecht“ und Nachweis praktischer Erfahrungen

Allerdings ist es so, dass man nicht mal so auf die Schnelle Fachanwalt für Familienrecht wird. Man darf sich erst Fachanwalt für Familienrecht nennen, wenn man diesen Titel von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dafür ist Voraussetzung, dass man besondere Kenntnisse im Familienrecht durch einen Lehrgang, der meist mehrere Monate dauert, nachweist. Im Normalfall sind auch wenigstens drei Klausuren aus dem gesamten Familienrecht im Rahmen dieses Fachanwaltslehrgangs zu schreiben und zu bestehen. Danach muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden, dass man über praktische Erfahrung im Familienrecht verfügt und zwar durch Nachweis einer Fallliste, die wenigstens 100 Fälle zum Familienrecht umfassen muss und zwar letzten drei Jahren.

Fachanwalt für Familienrecht

Zu beachten ist auch, dass die unstreitige Scheidung im Normalfall keine schwierige Angelegenheit ist. Auch ein Anwalt, der nicht Fachanwalt für das Familienrecht ist, kann unproblematisch den Mandanten hier betreuen. Entscheidend sind häufig nicht irgendwelche Fachanwaltstitel, sondern vor allem, wie  intensiv sich der Rechtsanwalt mit dem Fall des einzelnen Mandanten beschäftigt. Der Fachanwaltstitel ist aber ein Qualitätsmerkmal, da man hier besondere Kenntnisse im Familienrecht nachweisen muss.

Rechtsanwalt Martin – Scheidung in Berlin

23. Mai 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 2 von 212
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