Kommt es auf einen Parkplatz aufgrund des rückwärts Ausparken (aus einer Parkbucht) eines Verkehrsteilnehmers zum Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Pkw, so trägt der Ausparkende die Alleinschuld am Verkehrsunfall, so das saarländische OLG (Urteil v. 09.10.2014, 4 U 46/14).
Das Ausparken birgt diverse Gefahren, insbesondere kommt es oft vor, dass der aus parkendeSich nähernde Fahrzeuge übersieht. Oft passieren hier Verkehrsunfälle.
Es gibt diverse Rechtsprechung zur Haftung des ausparken auf Parkplätzen und oft ist es so, dass hier die Haftung gequotelt wird. Eine allein Haftung ist hier schwer nachweisbar.
Von daher besondere Vorsicht geboten. Selbstständig kommt es immer auf den Einzelfall an. Und nicht selten spielt dabei auch eine Rolle, wer gegebenfalls hier Zeugen für bestimmtes Unfallgeschehen zur Verfügung hat.
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