Das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 13.05.2013 – 5 UF 361/13) hat in einer Grundsatzentscheidung, die zeitliche Grenze für die Verwirkung von Trennungsunterhaltsansprüchen auf 10 Jahre festgesetzt. Nach 10 Jahren Trennung können die Ehegatten keinen Trennungsunterhalt mehr verlangen. Die Ansprüche sind aufgrund des langen Zeitablaufs verwirkt.
Anmerkung: Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann schon viel früher eintreten (teilweise sogar schon nach 1 Jahr).