Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.9.2015, C-266/14) hat entschieden, dass der Arbeitgeber die Fahrzeit des Arbeitnehmers vom Wohnort zur zum Kunden und vom letzten Kunden zurück zum Wohnort bezahlen muss, wenn der Arbeitgeber keinen Sitz vor Ort hat und der Arbeitnehmer von daher direkt von seinem Wohnort zum Kunden und abends wieder zurück fährt. Die Fahrzeit des Arbeitnehmers ist in diesem Fall vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Schlagwortarchiv für: EuGH: Fahrzeit zum Kunden vom Wohnort kann Arbeitszeit sein
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz:
Parkplätze vor dem Nettomarkt