Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 22. 10. 2014, 2 StR 62/14) bestätigte das Urteil gegen die Deutschlehrerin Heid K. Diese hatte Horst Arnold – ihren Kollegen – beschuldigt, dass er sie in einer Pause vergewaltigt hätte. Daraufhin wurde Horst Arnold zu 5 Jahren Haft verurteilt, welche er auch absaß. Er später wurde das Urteil aufgehoben, da die Frauenbeauftragte der Schule “Ungereimtheiten” feststellte. Die Lehrerin wurde zu 5,5 Jahre wegen schwerer Freiheitsberaubung verurteilt.
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