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aF, Allgemeines, juristische Abkürzungen

juristische Abkürzungen: heute – aF

juristische Abkürzungen: heute – aF

Wer die MM kennt, kennt bestimmt auch diese Abkürzung. Genauso, wie bei der MM ist es so, dass der aF auch eine erhebliche praktische Bedeutung hat. Zitiert man einen Paragraphen und steht dahinter aF, dann heißt dies, dass der Gesetzgeber hier bereits tätig geworden ist, denn aF heißt nämlich

alte Fassung

Wenn eine Vorschrift geändert wird, dann heißt dies nicht, dass die neue Fassung der Vorschrift für alle zurück liegenden Fälle gilt. Häufig gilt das alte Recht immer noch für die Altfälle (ggfs. mit Übergangsregelungen). Um nun unterscheiden zu können, wenn ein § zitiert wird, ob man die neue oder die alte Fassung meint, fügt man hinter dem § die Abkürzung aF, wenn man die alte Fassung meint.

Die Abkürzung nF gibt es auch; diese ist aber eher unüblich, da die aktuelle Fassung der Norm im Normalfall immer ohne Zusatz verwendet wird. Jeder Jurist weiß dann, dass die neue / aktuelle Fassung gemeint ist.

Rechtsanwalt A. Martin – Berlin-Stettin

30. Juni 2009/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: aF, alte Fassung, juristische Abkürzungen: heute - aF, neue Fassung, nF
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