Das OLG Bremen (Urteil vom 4.3.2014 -4 UF181/13) hat entschieden, dass das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute, beiden Eheleuten gemeinschaftlich (in der Regel zu 50 %) zusteht. Die polnische Ehefrau hatte vom Gemeinschaftskonto rund € 15.000 ohne Zustimmung des Ehemannes abgehoben. Dies hielt das OLG für rechtswidrig.
Anmerkung: Problematisch sind vor allem unberechtigte Kontoabhebungen nach der Trennung!