Schuldfrage beim Auffahrunfall nach Spurwechsel
Beim klassischen Auffahrunfall wird normalerweise vermutet, dass der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, unaufmerksam oder zu schnell gefahren ist. Das OLG München, (Urteil v. 24.10.2013, 10 U 964/13) geht auch vom Beweis des ersten Anscheins aus, dass der Auffahrende Schuld am Unfall hat, selbst wenn eingewandt wird, dass der Vorausfahrende zunächst einen Fahrspurwechsel begangen hat. Auch dann bleibt es bei der Beweislast des Auffahrenden.
