
Bundesarbeitsgericht 20216
Im Geschäftsjahr 2016 gingen beim Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung 8/17) insgesamt 2.376 Sachen ein. Davon waren 40,6 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden insgesamt 2.195 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 27,6 % beim BAG erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug nur 9,3 %. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren belief sich auf rund 7 Monate.
Jahresberichte des Bundesarbeitsgericht
Der Geschäftsbericht des Bundesarbeitsgerichtes erfolgt jährlich. Insgesamt ist die Verfahrensdauer mit 7 Monaten recht kurz. Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerden ist mittlerweile, Jahr 2020, ungefähr bei 5 %. Dies zeigt, dass es recht schwierig ist, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zulässt, zu begründen, dass man tatsächlich zu Unrecht von der Revision ausgeschlossen wurde.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Arbeitsrecht Berlin