Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung aufgrund eines konkreten Tatverdachts. Diese kann – hier ist Arbeitnehmer zuvor anzuhören – zulässig sein. Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.6.2013 – 12 A 1659/12) hat entschieden, dass in der Elternzeit eine solche Kündigung ausgeschlossen ist.
Schlagwortarchiv für: OVG N-W: Verdachtskündigung in der Elternzeit unzulässig
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz:
Parkplätze vor dem Nettomarkt