Der Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann verlorenen in der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt auf Ersatz der Gutachterkosten, die im Strafverfahren entstanden waren. Kachelmann hatte hier einen Gutachter zu seiner Entlastung auf eigene Kosten beauftragt. Das Landgericht sah keinenSchadensersatzanspruch Kachelmann. Zu beachten ist, dass im Zivilverfahren, anders als im Strafverfahren, hier der Wettermoderator nachweisen muss, dass er zu Unrecht wissentlich von der Anzeigeerstatterin beschuldigt wurde. Dies ist ihm nicht gelungen.
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