Zu Vereinheitlichung des Erbrechts innerhalb Europas hat die EU eine Erbrechtsverordnung (ErbRVO) verabschiedet, die u.a. einheitlich regelt, welches Recht auf den jeweiligen Erbfall Anwendung findet, falls der Erblasser selbst kein Recht gewählt hat. Nunmehr kommt es für die Frage des anwendbaren Rechts auf den letzten Wohnsitz des Erblassers an. Die Verordnung tritt 2015 in Kraft.
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