OLG Hamm: Bußgeld von EUR 180 für Drängler auf Autobahn
Das OberlandesgerichtHamm (Beschluss vom 9.7.2013 – 1 RBs 78/139) bestätigte, dass eine Geldbuße von 180 EUR (Fall spielte 2013!) für einen Drängler auf der Autobahn, der bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h nur einen Sicherheitsabstand von 26 Metern einhielt (erforderlich wären wenigstens 123 m) rechtmäßig sein. Die Revision wurde zurückgewiesen.