BVerfG: Beschwerden gegen Mindestlohn abgewiesen
Das Bundesverfassungs-gericht (Beschlüssen vom 25.06.2015, 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15) hat 3 Verfassungs-beschwerden gegen den gesetzlichen Mindestlohn als unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführer (u.a. Transportunternehmen) hätten zuvor vor den ordentlichen Gerichten klagen müssen, so das Bundesverfassungsgericht.