Bundesverwaltungsgericht : Urlaubsabgeltung auch für Beamte bei Krankheit vor Ruhestand
Das Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 31.01.2013 – 2 C 10.12) hat entsprechend der EG-Urlaubsrichtlinie (speziell Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG) und entsprechend der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 3. Mai 2012 – Rs. C-337/10, Neidel – NVwZ 2012, 688) entschieden, dass auch Beamte einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben, wenn diese krankheitsbedingt ihren Urlaub vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen konnten.