Beleidigungen des Arbeitgebers auf Facebook “Menschenschinder” rechtfertigen ausserordentliche und fristlose Kündigung
Wer als Arbeitnehmer / Azubi seinen Arbeitgeber auf sozialen Plattformen – wie z.B. auf Facebook – im Internet beleidigt (”Leibeigener und Ausbeuter”) kann grundsätzlich mit einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechen; dies entschied des LAG Hamm im Oktober 2012.