aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht – Arbeitsgericht Berlin
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Urteile und Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin.
Rechtsprechung Arbeitsgericht Berlin
Bundesarbeitsgericht und dessen Rechtsprechung
aktuelle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin
Rechtsprechung Arbeitsgericht Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sind die Arbeitsgericht in Berlin, die über Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber in Berlin zuständig sind. Von daher ist deren Rechtsprechung von entscheidender Bedeutung.
Bundesarbeitsgericht und dessen Rechtsprechung
Zwar richten sich sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, allerdings gibt es viele Sachverhalte, die noch nicht vom BAB entschieden wurden, so dass sich z.B. das Arbeitsgericht Berlin an eigene oder an die Rechtsprechung des übergeordneten Landesarbeitsgericht Berlin orientiert.
aktuelle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin
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Weiter finden Sie hier den Geschäftsverteilungsplan 2015 (Kammerzuständigkeit)
- Arzt muss Gehalt zurückzahlen, obwohl er gearbeitet hat
- “Volkslehrerentscheidung” des Arbeitsgerichts Berlin (Kündigung)
- Kopftuchentscheidung des ArbG Berlin
- Busfahrer fährt unter Drogeneinfluss
- Einstweilige Verfügung Cockpit
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Entscheidungen des Arbeitsgericht Berlin
Arbeitsgericht Berlin: Kopftuchverbot für muslimische Lehrerin an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend
Arbeitsgericht Berlin – Männerdiskriminierung bei Stellenausschreibung
Eine muslimische Bewerberin, die beim Land Berlin als Grundschullehrerin arbeiten wollte und wegen des Tragens eines muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, enthält eine Entschädigung in Höhe von 8.680,00 Euro vom Land Berlin. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg (14 Sa 1038/16) entschieden, welches das “Berliner Neutralitätsgesetz” hier im Rahmen des hohen Stellenwertes der Glaubensfreiheit zu Gunsten der Bewerberin eingeschränkt hatte. Laut dem Gericht müsse eine konkrete Gefährdung durch das Tragen des Kopftuches ausgehen, was hier nicht nachgewiesen wurde.
BAG: Arbeitnehmer muss während Krankheit nicht am Personalgespräch teilnehmen.
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, dann muss er nicht auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen (Personalgespräch). Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 2.11.2016, 10 AZR 596/15) entschieden. Der Arbeitgeber darf zwar auch während der Arbeitsunfähigkeit im angemessenen Umfang Kontakt zum Arbeitnehmer aufnehmen; zur Teilnahme am Personalgespräch ist der Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet. Dies gilt zumindest während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Dies macht für den Arbeitnehmer auch Sinn, denn meistens dient das Personalgespräch der Vorbereitung einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
BAG: Mindestlohn ist auch während der Bereitschaftszeit zu zahlen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29.6.2016 – 5 AZR 716/15 – Pressemitteilung Nr. 33/16) hat nun entschieden, dass ein Mindestlohnanspruch auch für die Bereitschaftszeit des Arbeitnehmers entsteht, sofern sich der Arbeitnehmer während Bereitschaft an einem vom Arbeitgeber bestimmtem Ort aufhalten muss. Der gesetzliche Mindestlohn ist nämlich für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit gehören demnach auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebs – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Ein Rettungssanitäter hatte auf Vergütung seiner Bereitschaftszeiten geklagt.
August 2016
Arbeitsgericht Berlin: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!
Ein Arbeitnehmer machte gegenüber dem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes (€ 8,50 brutto pro Zeitstunde) geltend. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin. Das Gericht (Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15) entschied, dass die Kündigung des Arbeitgeber unrechtmäßig ist und gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB verstößt.
Juni 2015
Arbeitsgericht Berlin: Stellenanzeigen nur für Frauen sind diskriminierend
Arbeitsgericht Berlin: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!
LAG Berlin- Brandenburg: muslimische Bewerberin mit Kopftuch erhält Entschädigung
Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin