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Wir beraten deutsche Mandanten auch gerne in Hinblick auf Verkehrsunfälle oder Ordnungswidrigkeiten in Polen. Hierbei ist es unumgänglich, dass man hierfür als Anwalt die Sprache kann und Kenntnisse vom polnischen Verkehrsunfallrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht hat. Der deutsche Mandant sollte sich von daher genau überlegen, ob er einen Rechtsanwalt vor Ort (z.B. einen Rechtsanwalt in Stettin) beauftragt, der sich im dt. Verkehrsrecht auskennt oder einen Spezialisten mit Sitz in Polen. Häufig gibt es schon allein Probleme dabei, dass nicht bekannt ist, wie in Polen man Akteneinsicht beantragt oder überhaupt an die Unterlagen kommt. Wir helfen Ihnen gern.
Zu beachten ist, dass bei Verkehrsunfällen in Polen die Möglichkeit besteht, direkt mit der Versicherung in Polen zu kommunizieren oder mit dem Schadensregulierungsbeauftragten. Erfahrungsgemäß ist es so, dass es unter Umständen eine kürzere Regulierung geben kann, wenn man direkt mit der polnischen Haftpflichtversicherung. Versicherung, also nicht über einen Dritten, kommuniziert.
Weiter ist es nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH auch möglich, dass sofern der deutsche Mandant sein Kfz in Deutschland versichert hat, in Deutschland auch Klage erhoben wird. Dabei ist zu beachten, dass dies keine allgemeine Verkehrsunfallklage ist, sondern eine Klage, in der polnischem Recht zur Anwendung kommt. Dies setzt besondere Kenntnisse des polnischem Verkehrsunfallrechts voraus.
Gerade bei Schadenpositionen, wie Wertminderung, Gutachterkosten, Erstattung von Mehrwertsteuer, Nutzungsausfall und auch bei der Unkostenpauschale und der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bestehen erhebliche Unterschiede zwischen Verkehrsunfällen in Deutschland und Verkehrsunfällen in Polen.
Wir beraten Sie gern!
siehe auch Verkehrsunfall Polen
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