Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich in der Anwaltskanzlei in Berlin-Mitte überwiegend mit dem Thema Arbeitsrecht.
Wir vertreten in der Kanzlei in Berlin-Mitte (Zweigstelle) Berliner und Brandenburger Mandanten überwiegend in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
- Kündigungsschutz (Erhebung der Kündigungsschutzklage)
- Arbeitslohn (Klage auf Arbeitslohn)
- Abfindung (bei Kündigung und Aufhebungsvertrag)
Daneben beschäftigen wir uns auch mit
- Urlaub
- Befristung von Arbeitsverträgen
- arbeitsrechtlichen Abmahnungen
Sie erreichen uns unter foglender Telefonnummer:
Tel.: 030 74 92 1655
Arbeitsrechtliche Mandante erfordern - nicht nur in Berlin - eine Spezialisierung und Sorgfalt bei der Fallbearbeitung. Gerade bei Kündigungsschutzklagen ist zudem Erfahrung ein wichtiger Umstand, der für den Mandanten große Auswirkungen haben, wenn es z.B. um das Aushandeln einer Abfindung geht.
Nachfolgend habe ich häufige Fehler, die in arbeitsrechtlichen Verfahren gemacht werden, aufgelistet.
- Nettolohn wird statt Bruttolohn geltend gemacht!
- Lohnbescheinigungen werden nicht eingeklagt!
- der Mindestlohn nicht eingeklagt!
- falsches Arbeitsgericht wird angerufen!
- Klage in Insolvenz erfolgt!
- Frist für das Insolvenzgeld wird versäumt!
- Ausschlussfristen vom Arbeitnehmer nicht beachtet!
- Anerkenntnis in Lohnbescheinigung durch den Arbeitgeber?
- 3-Wochenfrist für Kündigungsschutz versäumt, keine Wiedereinsetzung beantragt!
- Weiterbeschäftigungsanspruch in Kündigungsschutzklage vergessen!
- kein Kündigungsschutz bei Kündigung
- Schriftform der Kündigung nicht beachtet
- Kündigungsfristen falsch in der Kündigung angegeben!
- Zugang der Kündigungserklärung nicht nachweisbar!
- die Frist Kündigungsschutzklage wurde nicht beachtet, nachträgliche Zulassung
3. Abfindung Berlin
- Anspruch auf Abfindung liegt nur in den wenigsten Fällen vor?
- Höhe der Abfindung berechnen
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Sperre Sozialamt
4. Urlaub Berlin:
- Urlaubsanspruch verfallen!
- Antrag auf Übertragung des Urlaubs vergessen
- Urlaub während Krankheit möglich?
- Abgeltung des Urlaubes nicht möglich!
- Anspruch gegen die Urlaubskasse/ Bau beim Erholungsurlaub
- Verzicht auf Urlaub möglich?
5. Überstunden Berlin:
- Vereinbarung zur Ableistung von Überstunden fehlt!
- Anordnung der Überstunden fehlt!
- kein Nachweis der Überstunden möglich!
- Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag in Bezug auf die Abgeltung von Überstunden
- Verfallklausel der Überstunden im Tarifvertrag
6. Arbeitspapiere Berlin:
- falsche Lohnabrechnung!
- fehlende Lohnabrechnung!
- keine Arbeitgeberbescheinigung
- kein Arbeitszeugnis !
In vielen Fällen macht es für den Arbeitnehmer Sinn, wenn er einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlin beauftragt, um sich von diesem vor dem Arbeitsgericht in Berlin, z.B. bei einer Kündigungsschutzklage vertreten zu lassen.
Die Kanzlei in Berlin-Mitte vertritt vor allem Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. In dem meisten Fällen geht es dabei um
- das Einklagen von Arbeitslohn
- die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (bei Kündigung durch den Arbeitgeber)
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Abfindung)
Bei Kündigungen ist zu beachten, dass seitens des Arbeitnehmers keine Fehler gemacht werde (siehe häufige Fehler bei Kündigungen).
Der Arbeitnehmer sollte folgende Reihenfolge einhalten:
- Kündigung entgegennehmen ohne etwas zu unterzeichnen
- Datum des Zuganges der Kündigung notieren
- Termin beim Anwalt vereinbaren
- Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage notieren (3 Wochen)
- Informationen im Betrieb sammeln:
- wurden mehrere Arbeitnehmer gekündigt?
- wurden schon früher Abfindungen gezahlt
- wurde der Betriebsrat angehört
- haben andere Arbeitnehmer gegen die Kündigungen geklagt
- wie sind vorherige Rechtstreitigkeiten ausgegangen?
- welche vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb gibt es
- was ist mit der Kündigung “wirklich” bezweckt?
- welche Sozialdaten haben vergleichbare Arbeitnehmer?
- gibt es andere freie Arbeitsstellen im Betrieb
- Kündigungsschutzklage erheben
Die Kündigungsschutzklage ist meistens die einzige Möglichkeit sich effektiv gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zu wehren. Wir die Kündigungsschutzklage nicht erhoben oder versäumt der Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist, dann sind die Chancen in den meisten Fällen gleich Null noch eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.
Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer
Häufig ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst, welche Möglichkeiten in der Erhebung der Kündigungsschutzklage stecken. Viele Kündigungen sind unwirksam. Die Gründe sin häufig nur vorgeschoben. Durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten landen vor dem Arbeitsgericht. Im Berliner Raum ist die 1. Instanz das Arbeitsgericht Berlin. Das Berufungsverfahren findet vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt.
Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht
Das arbeitsgerichtliche Verfahren läuft so ab, dass das Arbeitsgericht - zum Beispiel das Arbeitsgericht Berlin - zunächst einen sog. Gütetermin anberaumt und wenn dieser scheitert, kommt es zu einem sog. Kammertermin.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin Mitte- Anwalt Martin
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