Die Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Marzahn-Hellersdorf (Zweigstelle) ist überwiegend auf das Arbeitsrecht (Kündigungen,Kündigungsschutz, ausstehender Lohn und Abfindungen) spezialisiert. Die Kanzlei befindet sich in Berlin in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf und ist auch von anderen Stadtgebieten, wie zum Beispiel von Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Ahrensfelde, Lichtenberg, Hohenschönhausen und Treptow gut zu erreichen.. Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin - Marzahn-Hellersdorf -Zweigstelle
Tel: 030 74 92 16 55
Schwerpunkte im Arbeitsrecht
- Kündigungen
- Abfindungenn
- Arbeitslohn
- Entfristung
Sie suchen einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie in einem arbeitsrechtlichen Mandat (Arbeitslohn, Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Entfristungsklage) vor dem Arbeitsgericht in Berlin, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg oder vor anderen Arbeitsgerichten in Deutschland vertritt?
Rechtsanwalt Martin vertritt in der Anwaltskanzlei (Zweigstelle) in Marzahn-Hellersdorf Mandanten aus Berlin und Brandenburg.
Bitte bedenken Sie, die Wahl des Rechtsanwalts ist immer Vertrauenssache! Entscheidend für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist - mehr als alle Titel und Bezeichnungen des Anwalts - vor allem der Umstand, wie viel Zeit sich der Rechtsanwalt für Ihren Fall und für Sie nimmt und welche Erfahrung gerade im Arbeitsrecht und im Kündigungsschutzrecht hat. Im Arbeitsrecht ist zudem erforderlich, dass der Rechtsanwalt neben den Rechtskenntnisse auch gutes Verhandlungsgeschick (in ungefähr 80 % aller Kündigungsschutzklagen gibt es eine Einigung - meistens eine Abfindung - im sog. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin) hat. Dabei spielen auch Erfahrungen vor den Arbeitsgerichten eine große Rolle.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Termine mit zum Arbeitsrecht nach Vereinbarung (auch kurzfristig möglich): unter
Tel: 030 74 92 16 55
Wir vertreten Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - außergerichtlich und vor dem Gericht - in Berlin, ggfs. auch deutschlandweit:
- Geltendmachung von Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber (Lohnanspruch, Bruttolohn)
- Kündigung (Arbeitgeber/ Arbeitnehmer)
- Kündigungsschutz bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz oder außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (verhaltsensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung)
- Entfristungsklage bei unwirksamer Befristung von Arbeitsverträgen
- Urlaubsansprüche (Abgeltung des Erholungsurlaubs, Einforderung des Urlaubs in Natur)
- Überstundenvergütung (Geltendmachung von Überstunden bei Anordnung)
- Mindestlohn (z.B. im Baugewerbe nach dem BRT-Bau)
- Diskriminierung von Arbeitnehmern/Behinderten/Frauen
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Herausgabe von Arbeitspapieren (Lohnabrechnungen, Steuerkarte, Arbeitgeberbescheinigung)
- Aufhebungsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Kündigung Berlin
- Kündigungsschutz Berlin
- Arbeitslohn Berlin
- Arbeitsrecht Berlin
Nachfolgend werden häufige Fragen zum Them Arbeitsrecht beantwortet. Sowohl zum Arbeitslohn als auch zur Kündigung und Kündigungsschutz werden nachfolgend häufig - in der Praxis - vorkommende Fragen und Mißverständnisse beantwortet bzw. aufgeklärt. W
enn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in der Kanzlei.
Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erteilen!
Wir übernehmen vor allem Arbeitnehmervertretungen im Arbeitsrecht in Berlin. In der Anwaltskanzlei in Berlin Mitte (Zweigstelle) beraten wir Sie gern.
Arbeitnehmer - Finanzierung des Arbeitsrechtsrechtsstreits
Eine Finanzierung des Arbeitsrechtsstreites ist z.B. über eine Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers oder auch über Prozesskostenhilfe (wenn deren Voraussetzungen vorliegen) möglich. Gerade bei Vertretungen in Kündigungssachen sollte eine Beratung - vor der Erhebung der Kündigungsschutzklage - erfolgen. Wichtig ist, dass bei der Finanzierung über einer Rechtsschutzversicherung der Arbeitnehmer vorher - also vor dem Besuch beim Rechtsanwalt - sich eine sog. Deckungszusage einholt. Häufig wird dem Arbeitnehmer von seinem Versicherungsmakler mitgeteilt, dass “alles versichert sei”. Dies ist aber meistens falsch. Der Arbeitnehmer soll sich direkt an die Versicherungshotline wenden und dort erfragen, ob der Fall versichert ist.
Wichtig ist ebenfalls, dass der Arbeitnehmer keine Wahl hat, ob ein den Arbeitsrechtsprozess über Prozesskostenhilfe oder mittels Rechtsschutzversicherung finanziert. Wenn eine Rechtsschutz besteht, dann wird in der Regel keine PKH gewährt, da der Arbeitnehmer ja den Prozess selbst fnanzieren kann.
Gerade zum Thema “Arbeitslohn” gibt es bei Berliner Mandanten immer wieder Fragen, die hier kurz beantwortet werden sollen. Wir klagen für Berliner und Brandenburger Mandanten auch den Lohn vor dem Arbeitsgericht Berlin ein.
Der Lohn des Arbeitnehmers kann sowohl verjähren als auch verfallen. In der Praxis ist die Verjährung aber meist nie das Problem, denn die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Der Verfall des Arbeitslohnes aufgrund von Ausschlussfristen kommt aber in der Praxis häufig vor. So verfallen Ansprüche auf Lohnzahlung häufig nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen mit einer Frist von 2 Monaten oder z.B. beim BRTV-Bau mit einer Doppelverfallsfrist von 2 x 2 Monaten. Die Verjährung berücksichtigt das Arbeitsgericht nur, wenn sich der Beklagte darauf beruft. Die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag berücksichtigt das Arbeitsgericht z.B. das Arbeitsgericht Berlin von Amts wegen.
Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, sollte er sich sofort den Tag der Zustellung der Kündigung notieren. Die Juristen sprechen hier vom Zugang der Kündigung. Den Briefumschlag sollte aufbewahren. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung vom Arbeitgeber (dies wird in Berlin häufig gemacht) persönlich übergeben bekommt, dann muss er den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen. Das heißt, dass der Arbeitnehmer auch nichts unterschreiben sollte!
Kündigung nehmen und zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen
Nach dem Erhalt der Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer beim Rechtsanwalt seiner Wahl, der auf das Arbeitsrecht in Berlin spezialisiert sein sollte, den Fall besprechen. Allein der Anwalt kan abschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sein könnte, dass sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage erfolgreich gegen die Kündigung wehren kann.
Wie oben bereits ausgeführt, kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer nach dem Erhalt der Kündigung schnell reagiert und über einen auf das Arbeitsrecht in Berlin spezialisierten Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage erhebt.
Kündigungsschutz= Kündigungsschutzgesetz / Sonderkündigungsschutz / Mindestkündigungsschutz
Der eingeschaltete Anwalt überprüft dann den Kündigungsschutz in der Sache. Ein Kündigungsschutz kann es nicht nur aufgrund der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes geben, sondern auch aufgrund eines Sonderkündigungsschutzes (z.B. Schwerbehinderte oder Schwangere). Daneben gibt es auch noch den sog. Mindestkündigungsschutz, der in der Praxis selten vorkommt, aber ebenfalls vor willkürlichen oder sittenwidrigen Kündigungen des Arbeitgebers schützt.
Das Mittel um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers zu wehren, ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Nur die Kündigungsschutzklage verhindert, dass die Kündigung “wirksam” wird. Der Arbeitnehmer bzw. sein Rechtsanwalt - hat hierzu eine Ausschlussfrist (Fristverlängerung ist nicht möglich) von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung des Arbeitgebers. Nach dem Ablauf dieser Frist sind die Chancen des Arbeitnehmers noch eine Abfindung zu erhalten oder die Weiterbeschäftigung gering.
Kündigungsschutzklage - Erhebung durch einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt
Die Erhebung der Kündigungsschutzklage sollte man einem Rechtsanwalt überlassen, da hier viele Details zu beachten sind.
Ein häufiger Fehler, den Arbeitnehmer machen ist der, dass diese von vornherein davon ausgehen, dass der Arbeitgeber - sofern die Kündigung unwirksam ist - eine Abfindung zahlen wird. Dies ist nicht richtig. Durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage bekommt der Arbeitnehmer noch nicht automatisch eine Abfindung.
kein automatischer Anspruch auf Abfindung
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Fällen. Mit Geschick kann man jedoch für den Arbeitnehmer eine Abfindung - als Anwalt - heraushandeln.
Das Arbeitsgericht in Berlin ist die Eingangsinstanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten - wie z.B. bei einer Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Arbeitslohn - im Raum Berlin. Zuständig ist das Arbeitsgericht Berlin dann, wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat. Eine Vertretung durch Rechtsanwalt Martin ist vor dem Arbeitsgericht Berlin als auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Bei der Arbeitnehmervertretung im Arbeitsrecht sind Besonderheiten zu beachten. Der Rechtsanwalt muss nicht nur die Kenntnisse haben um z.B. Kündigung mittels Kündigungsschutzklage abzuwehren oder Arbeitslohn für den Arbeitnehmer einzuklagen, sondern muss auch die spezielle Situation des Arbeitnehmers verstehen, in welcher er sich befindet.
Situation des Arbeitnehmers bei Kündigung verstehen
Bei Kündigungsschutzsachen ist es häufig so, dass der Arbeitnehmer keine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber wünscht; er möchte meistens eine Abfindung erhalten und nicht noch später beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten. Andererseits fürchtet der Arbeitnehmer natürlich eine Sperre vom Arbeitsamt. Wer als Anwalt für Arbeitsrecht diese Situation nicht erkennt, kann dem Arbeitnehmer nicht helfen.
beim Lohnklagen kommt es auf schnelles Handeln an
Bei Ansprüchen auf Arbeitslohn geht es dem Arbeitnehmer meist um eine schnelle Durchsetzung, da ohnehin bereits die meisten Arbeitnehmer den Arbeitgeber mehrfach selbst angemahnt haben, bevor diese zum Anwalt gehen. Von daher macht es Sinn bei der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers gleich die Deckungszusage für das Klageverfahren zu beantragen.
Arbeitgeber sind in einer ganz anderen Situation als Arbeitnehmer. Häufig wird der Lohn nicht rechtzeitig gezahlt oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer gekündigt, da die wirtschaftliche Lage schwierig ist und man einfach nicht früher zahlen kann. Bei der Arbeitgebervertretung muss der Rechtsanwalt dies berücksichtigen und vor dem Arbeitsgericht auch entsprechend vortragen.
- Abwehr von Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers
- Abwehr von Lohnklagen des Arbeitnehmers
- Abwehr von Entfristungsklagen des Arbeitnehmers
Das Arbeitsgericht Berlin ist für arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten in Berlin zuständig. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat.
Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich am Magdeburger Platz in Berlin.
Direkt am Arbeitsgericht sind Parkplätze vorhanden. Erstaunlicherweise bekommt man fast immer einen freien Parkplatz direkt vor dem Arbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg befindet sich im gleichem Gebäude, wie das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz. Das LAG Berlin ist die zweite Instanz in arbeitsrechtlichen Fällen.
Folgende Arbeitsgerichte gehörden zum LAG Berlin-Brandenburg:
- Arbeitsgericht Berlin
- Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
- Arbeitsgericht Cottbus
- Arbeitsgericht Eberswalde
- Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
- Arbeitsgericht Neuruppin
- Arbeitsgericht Potsdam
- Arbeitsgericht Senftenberg
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
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