der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und ist im Mindestlohngesetz geregelt. Der Mindestlohn ist ein Anspruch eigene Art und verpflichtet den Arbeitgeber wenigstens diesen Lohn an seine Arbeitnehmer zu zahlen, unabhängig von der Branche, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und der Anwendbarkeit von Tarifverträgen.
Höhe des Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz
Nachfolgend können Sie die aktuelle Höhe des Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz und dessen Entwicklung sehen.
- Zeitraum
- 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021
- 1. Juli 2021 bis 31.12.2021
- 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022
- 1. Juli 2022 bis 30.09.2022
- 1. Oktober 2022 bis Oktober 2023
- Bruttolohn pro Stunde
- € 9,50
- € 9,60
- € 9,82
- € 10,45
- € 12,00
FAQ – häufige Fragen zum Thema Mondestlohn
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema gesetzlicher Mindestlohn.
Wo ist der Mindestlohn gesetzlich geregelt?
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) geregelt (genau zitiert: Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348). Das Mindestlohngesetz ist als Teil des Gesetzes über die Stärkung der Tarifautonomie eingeführt worden. Mit dem MiLoG wurde das MiArbG (Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen) aufgehoben.
Gilt der Mindestlohn für die gesamte Bundesrepublik?
Der Mindestlohn gilt räumlich für das gesamte Bundesgebiet, also für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Mindestlohngesetz ist ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn eingeführt worden.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für
- volljährige Arbeitnehmer
- bestimmte Auszubildende
Der Mindestlohn gilt erst einmal grundsätzlich für alle volljährige Arbeitnehmer. Hiervon gibt es einige wenige Ausnahmen (dazu unten mehr). Darüber hinaus gilt der Mindestlohn auch für bestimmte, aber nicht für alle, Auszubildende.
Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Deutschland?
Grundsätzlich ja. Der Mindestlohn ist wenigstens vom Arbeitgeber zu zahlen.
Welche Höhe hat der gesetzliche Mindestlohnes jetzt (2023)?
Der allgemeine Mindestlohn beträgt 12,00 Euro brutto pro Zeitstunde seit dem 1.10.2022. Der Mindestlohn wird aber turnusmäßig an die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland angepasst. Dies geschieht durch eine Mindestlohnkommission.
Kann der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten?
Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Mindestlohnanspruch ist grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist ein Verzicht im Wege des gerichtlichen Vergleichs (Prozessvergleich).
Ist eine Verwirkung des gesetzlichen Mindestlohnes möglich?
Nein, die Verwirkung des Mindestlohnanspruchs ist ausgeschlossen.
Wann wird der Lohn zur Zahlung fällig?
Der Mindestlohn ist nach § 2 MiLoG grundsätzlich zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Fälligkeit zu zahlen. Wenn es also im Arbeitsvertrag eine Fälligkeitsregelung über den Lohn gibt, dann gilt diese auch für den Mindestlohn.
Gibt es keine solche Regelung, dann gilt Folgendes:
Der Arbeitgeber hat den Mindestlohn spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht