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Sie sind auf diese Seite gekommen, da Sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen oder als Unterhaltsschuldner Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt abwehren möchten.
Nachfolgend erhalten Sie zum obigen Thema weitere Informationen:
Nach der Trennung der Eheleute oder der Lebenspartner stellt sich automatisch die Frage nach dem Sorge- und Umgangsrecht und automatisch auch die Frage nach dem Unterhaltsansprüchen der gemeinsamen Kinder.
Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass er dem minderjährigen Kind einen so genannten Mindestunterhalt zur Verfügung stellen möchte. Der Mindestunterhaltsanspruch ist für die Kindsmutte relativ einfach durchzusetzen, selbst wenn der Unterhaltsschuldner kein hohes Einkommen hat.
Um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen, kommt man meist nicht um eine Klage auf Unterhalt herum. Wenn der Unterhaltsschuldner von sich aus einen Titel beim Jugendamt errichtet, dann muss keine Unterhaltsklage eingereicht werden. Aber in vielen Fällen sträubt sich der Unterhaltsschuldner einen Titel zu errichten und in diesen Fällen macht es Sinn über einen Rechtsanwalt, der sich im Unterhaltsrecht auskennt, die Klage auf den Kindesunterhalt einzureichen.
Die Kanzlei Andreas Martin mit Sitz in Berlin (Zweigstelle) vertritt Mandanten im Raum Berlin und Umgebung in familienrechtlichen Mandaten, insbesondere in Unterhaltssachen.
Sie erreichen die Kanzlei unter folgender Telefonnummer:
Tel: 030 74921655
Anwalt Unterhalt Berlin
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