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häufige Irrtümer im Scheidungsrecht

von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Marzahn-Hellersdorf

Eine Scheidung ist immer nach einem Jahr des Getrenntlebens möglich.

Stimmt so nicht! Grundsätzlich kann man sagen, dass man sich nach einem Jahr Trennung scheiden lassen kann, wenn beide Ehepartner zustimmen.

Stimmt einer nicht zu, so ist normalerweise nach 3 Jahren erst die Scheidung möglich.

Hiervon gibt es aber die Ausnahme, dass man vor Gericht beweisen kann, dass die Ehe endgültig gescheitert (der Gesetzgeber spricht von Zerrüttung) ist, dann ist nach ohne Zustimmung des anderen Ehepartners die Scheidung schon nach einem Jahr Trennung möglich.

Von daher ist eine Scheidung meistens bereits nach einem Jahr Trennung möglich, aber eben nicht immer.

Zu beachten ist, dass nach dem Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beim Familiengericht eingereicht werden kann  (vorher z.B. bei Scheidungen in Berlin nicht) und sodann wird das Scheidungsverfahren betrieben. Dieses dauert z.B. in Berlin beim Amtsgericht Tempelhof – Kreuzberg, dass auch für Scheidungen von Eheleuten aus Marzahn-Hellersdorf zuständig ist, zwischen 8 und 12 Monaten, manchmal auch länger.

Von daher wird eine Scheidung natürlich nicht gleich nach Ablauf des Trennungsjahres vom Gericht beschlossen, sondern die Einreichung der Scheidung ist möglich (in einigen Bundesländern kann der Scheidungsantrag auch schon “kurz” vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden).

Getrenntleben ist auch in der gleichen Wohnung unproblematisch möglich.

Eine Trennung innerhalb der Wohnung ist oft problematisch.

Das Gesetz sagt dazu recht wenig:

§ 1567
Getrenntleben
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaftablehnen. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Unproblematisch ist dies deshalb nicht, denn nach dem Gesetz liegt eine Trennung der Eheleute nur dann innerhalb Ehewohnung vor, wenn eine tatsächliche Trennung „vom Tisch und Bett“ vorgenommen wird. Häufig kommt es in der Praxis vor, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, da z.B. die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden oder eine Ehegatte für den anderen die alltäglichen Einkäufe erledigt oder wäscht und auch keine Teilung der Miete/ Stromkosten etc erfolgen.

Die hohen Voraussetzungen für eine wirksame Trennung innerhalb der Ehewohnung werden meist von den Eheleuten unterschätzt. Zumindest dann, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht die Ehepartner immer noch die gleiche Anschrift / Wohnung haben, schauen die Richter “genauer” hin.

Die Scheidung kann ich selbst einreichen bzw. kann vor dem Notar durchgeführt werden.

Falsch! Bei der Scheidung muss zumindest ein Ehepartner von einem Anwalt (siehe für die Scheidung in Berlin-Marzahn-Hellersdorf – die weiteren Ausführungen – hier) vertreten werden, der den Scheidungsantrag stellt. Eine Scheidung vor dem Notar wird zurzeit wieder in der Politik diskutiert, ist aber derzeit nicht möglich, was hoffentlich auch so bleibt, denn im Gegensatz zum Notar ist der Rechtsanwalt verpflichtet seinen Mandanten (und nicht beide Eheleute) umfassend über seine Rechte und Verpflichtungen im Rahmen der Scheidung aufzuklären.

Das Gericht entscheidet bei der Ehescheidung von Amts wegen auch über die Gewährung von Kindes- und Trennungsunterhalt, den Hausrat, die Zuweisung der Ehewohnung und das Umgangs- und Sorgerecht.

Normalerweise entscheidet das Familiengericht (von Amts wegen) nur über die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften). Besteht die Ehe aber noch keine 3 Jahre wird auch über den Versorgungsausgleich erst auf Antrag eines Ehepartners, der durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, entschieden. Über andere Scheidungsfolgen entscheidet das Gericht nur auf Antrag eines Ehepartners, der anwaltlich vertreten sein muss. Von daher gibt es ohne Antrag durch einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren keine Entscheidung über den Kindesunterhalt, den Scheidungsunterhalt oder des Sorge- und Umgangsrechts (Verbundsachen). Der Trennungsunterhalt ist keine Verbundsache und wird isoliert entschieden. Aber auch die Verbundsachen kann man isoliert (nach der Scheidung) geltend machen.

Eine Scheidung ist teuer und kostet zwischen € 2.000,00 und € 3.000,00.

In der Praxis sind  oft Scheidungen für die Antragsteller über Verfahrenskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung finanzierbar. Wer über ein geringen Einkommen verfügt oder Hartz IV bekommt, kann Verfahrenskostenhilfe (manchmal auch falsch als Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenbeihilfe bezeichnet – die Scheidung ist nämlich kein Prozess, sondern ein Verfahren)  vom Gericht bewilligt bekommen und muss dann weder Gerichtskosten, noch Anwaltskosten  tragen bzw. kann diese in Raten zahlen .

Allerdings muss er für die nächsten 4 Jahre, einmal jährlich (oder bei Erhöhung seines Einkommens selbstständig), Auskunft über seine Einkünfte erteilen. Sind diese erheblich höher, dann kann es sein, dass er die Kosten im nachhinein tragen muss.

Man sollte die Verfahrenskostenhilfe eher als Darlehen sehen.

Wie teuer die Scheidung ist, hängt vom sog. Verfahrenswert ab, den das Gericht später festsetzt. Grundsätzlich kann man sagen, dass je höher das Einkommen der Eheleute, um so teurer wird die Scheidung.

Den Beginn des Trennungsjahres kann man vereinbaren.

Dies ist ein häufiger Irrtum. Auch raten manche Anwälte, dass man doch einfach den Beginn des Trennungsjahres zurückdatiert, um somit schneller den Scheidungsantrag einzureichen. Dies ist rechtlich nicht möglich und problematisch.

Dabei wird oft übersehen, dass mit der Trennung diverse Rechtsfolgen verbunden sind, wie z.B. der hälftige Ausgleich von gemeinsamen Schulden (Gesamtschuldnerausgleich). Die “Umdatierung” ist von daher oft für einen Ehepartner problematisch. Ein seriöser Anwalt wird nicht dazu raten, dass Trennungsjahr falsch anzugeben.

Eine Vereinbarung über den Beginn des Trennungsjahres ist von daher nicht möglich.

Tipp

Mehr Informationen zum Familienrecht erhalten Sie auch auf auf der Seite “Familienrecht” oder auf der Seite “Familienrecht Marzahn” . Hier gibt es Informationen zum Thema Scheidung und Scheidungsfolgen, sowie neue Gerichtsentscheidungen zum Scheidungsrecht.

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