Beratung Arbeitsrecht Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin
Eine Beratung zum Thema Arbeitsrecht in Berlin unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Berlin und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg – führen wir gerne durch.
Wir beraten zum Beispiel zu folgenden arbeitsrechtlichen Themen:
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Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
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Kündigungsschutz
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Vorbereitung von Kündigungen
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Abwehr von Kündigungen
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Erhebung von Kündigungsschutzklagen
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Abmahnungen
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Abwehr von Abmahnungen
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Durchsetzung von Abfindungen bei Kündigungen
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Durchsetzung von Arbeitslohnansprüchen/ Lohnklagen
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Herausgabe von Arbeitspapieren
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Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltungsansprüchen
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsberatung
Beratungstermin beim Anwalt noch heute vereinbaren!
Für die Rechtsberatung in der Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Marzazn zum Thema Arbeitsrecht bitte ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins. Als Anwalt bin ich seit 2003 zugelassen. Die Zweigstelle in Berlin Marzahn-Hellersdorf besteht seit dem Jahr 2010. Seit dem Jahr 2022 besteht auch eine Zweigstelle in Prenzlauer Berg.
Den Beratungstermins vereinbaren Sie bitte unter folgender Telefonnummer:
030 74 92 1655
Die Kanzlei finden Sie wie folgt:
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
(Nähe S-Bahnhof Marzahn/ Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
e-mail: [email protected]
FAQ- häufig gestellte Fragen zum Haus, Trennung und Scheidung!
Beratung Arbeitsrecht Berlin
Nachfolgend beantworte ich – als Fachanwalt für Arbeitsrecht – häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsberatung im Arbeitsrecht in Berlin. Klicken Sie bitte auf die Sie interessierende Frage und Sie erhalten dann die entsprechende Antwort.
Wann sollte man eine Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen?
Eine Beratung im Arbeitsrecht sollte man dann in Anspruch nehmen, wenn ein wichtiges arbeitsrechtliches Problem besteht. Dies kann ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags, eine Kündigung oder eine Abmahnung sein.
Was sollte man zum Beratungstermin mitnehmen?
Zum Termin beim Anwalt sollte man immer den Arbeitsvertrag nebst aller Ergänzungen mitnehmen. Bei einer Kündigungsberatung sollte man auch die letzten 3 Lohnabrechnungen und selbstverständlich die Kündigungserklärung mitnehmen. Sinnvoll kann sein – dies rate ich allen meinen Mandanten – sich vor dem Termin die wichtigsten Fragen aufzuschreiben, so dass man im Termin diese parat hat und gleich mit dem wichtigsten Fragestellungen anfangen kann.
Ist eine Beratung im Arbeitsrechtsrecht beim Anwalt kostenlos?
Nein, nur einige Anwälte bieten eine kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht an; in der Hoffnung dann ein lukratives Folgemandat (vor allem bei Kündigung und Aufhebungsvertrag) zu bekommen. Für die Auskunft haftet der Anwalt und wendet dafür auch Zeit auf. Von daher ist die Rechtsberatung in der Regel kostenpflichtig. Beim Verbraucher ist die Erstberatung beim Anwalt auf € 190,00 netto begrenzt.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Arbeitsrecht?
Anwalt für Arbeitsrecht bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann sich jeder Rechtsanwalt nennen. Fachanwalt für Arbeitsrecht ist eine besondere Qualifikation, die der Rechtsanwalt erst erwerben muss. Dazu muss ein entsprechender Lehrgang besucht werden mit Prüfungen, die bestanden werden müssen und später muss der Anwalt über 100 Fälle zum Arbeitsrecht in den letzten drei Jahren nachweisen. Erst dann wird der Titel Fachanwalt für das Arbeitsrecht verliehen. Weiter ist der Anwalt verpflichtet jedes Jahr 15 Stunden an Weiterbildung zu absolvieren.
Kann man direkt auf Abfindung klagen?
Eine Klage auf Abfindung ist nur selten möglich. In der Regel kann der Arbeitnehmer, der eine Kündigung durch den Arbeitgeber bekommt, nicht auf Zahlung einer Abfindung klagen.
Wie kann der Arbeitnehmer eine Abfindung bekommen?
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist oft das Ziel des Arbeitnehmers der Erhalt eine Abfindung. Eine Abfindung kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht direkt einklagen, allerdings aushandeln. Die beste Möglichkeit für den Arbeitnehmer ist immer die Erhebung der Kündigungsschutzklage.
Gibt es eine Frist für eine Abfindungsklage zu beachten?
Die Klage direkt auf Abfindung ist selten möglich. Die einzige Chance für den Arbeitnehmer eine Abfindung zu erhalten besteht darin, dass er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Muss der Arbeitgeber beim Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zahlen?
Auch bei der betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber muss dieser nicht zwingend eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bisher ordnungsgemäß gearbeitet hat und eine sehr lange Betriebszugehörigkeit vorzuweisen hat. Auch hier bleibt nur die Möglichkeit der Erhebung der Kündigungsschutzklage und dann der entsprechenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Die Chancen sind oft gut eine Abfindung zu erhalten.
Welches Ziel hat die Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage ist formell darauf gerichtet, dass das Arbeitsgericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde.
Allerdings kann man auch mit der Kündigungsschutzklage-und nur diese Klage hilft beim Ziel einer Abfindung weiter-erreichen, dass man mit dem Arbeitgeber im Gütetermin oder später über eine Abfindung spricht und diese dann auch aushandelt. Ein Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
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