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Terminsvertretung und Terminswahrnehmung vor Gericht in Polen

Gerichtstermin in Polen über deutschsprachigen Anwalt

Vertretung vor Gericht in Polen -anwaltliche Terminsvertretung

Vertretung vor polnischen Gerichten

Kanzlei Martin in Polen

FAQ

 Kontakt zur Kanzlei

Vertretung vor polnischen Gerichten

deutschsprachiger Rechtsanwalt in Polen

Rechtsanwalt Martin bzw. dessen 3 polnische Kollegen aus Stettin, welche deutschsprachig sind, nehmen als Anwälte in Polen Termine in Polen vor polnischen Gerichten wahr.

Dies gilt überwiegend für zivilrechtliche oder handelsrechtliche Verfahren. Aber auch im Erbrecht, Grundstücksrecht oder im Strafrecht vertreten die Kollegen deutsche Mandanten in Polen. In Polen betreiben wird auch Inkasso deutscher Forderungen gegen polnische Schuldner.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit deutsche Titel in Polen vollstrecken (Zwangsvollstreckung in Polen) zu lassen.

Dabei kann ein polnischer Rechtsanwalt grundsätzlich innerhalb Polens bei allen Gerichten tätig werden.

Die Höhe der Kosten vereinbaren wir zuvor mit den Mandanten.

Dabei wird in der Regel ein Pauschalhonorar vereinbart. Bitte beachten Sie, dass in Polen die Anwaltsgebühren selbst beim Obsiegen im Prozess nicht voll erstattungsfähig sind.

Kanzlei Martin in Stettin/ Polen

Terminsvertretung in Polen

Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Martin ist sowohl in Deutschland (Nähe der Grenze) als auch in Polen (in Stettin) tätig.

Seit dem Jahr 2005 ist Rechtsanwalt A. Martin als Rechtsanwalt (ausländischer Anwalt) in Polen zugelassen (Nummer bei der Rechtsanwaltskammer Stettin: 0001).

Die Kanzlei in Stettin befindet sich im Zentrum in der ul. Grodzka 20/6 (gegenüber der Jakobi-Kirche).

Kontakt: über

Tel: 039744 87 97 90

oder

info@anwalt-martin.de

FAQ – häufig gestellt Fragen

häufige Fragen deutscher Mandanten

Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Bitte klicken Sie auf die Frage, welche Sie interessiert und Sie erhalten die Antwort.

Was müssen deutsche Mandanten beachten, die Post vom polnischen Gericht erhalten?

Am wichtigsten ist, dass der Mandant sich sofort die Frist notiert, für den Erhalt des Schreibens vom polnischen Gericht. In Polen sind die Fristen für die Erwiderung auf Klagen viel kürzer als in Deutschland. Auch sind die Anforderungen formeller Art in Polen beim Gericht viel höher als in Deutschland. Hier sind viele Dinge, insbesondere Fristen zu beachten.

Der deutsche Mandant sollte sich umgehend nach Erhalt des Schreibens aus Polen an einen Rechtsanwalt in Polen wenden. Ansonsten drohen Nachteile.

Wie hoch sind die Kosten des Gerichtsverfahrens in Polen?

Die Kosten in Polen für das Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten sind ungefähr vergleichbar mit deutschen Gebühren. Allerdings machen Verfahren mit geringen Streitwerten in Polen keinen Sinn.  Der Grund dafür ist der, dass die Anwaltskosten in Polen nur teilweise erstattet werden und auch nur im Gerichtsverfahren, wenn man im Verfahren gewinnt.

Im außergerichtlichen Bereich, zum Beispiel für Mahnungen oder Zahlungserinnerungen gibt es gar keine Kostenerstattung. Hier muss der Mandant die Kosten immer selbst tragen.

Wir teilen den Mandanten im ersten Beratungsgespräch die Anwaltsgebühren für die Vertretung mit. Dies sind meist Pauschalgebühren.

Wer darf in Polen vor Gericht auftreten?

In Polen gibt es Anwälte (Berufsbezeichnung: adwokat) sowie die Rechtsberater (Berufsbezeichnung: radca prawny). Diese dürfen in Polen vor Gericht Mandanten beruflich vertreten. Darüber hinaus dürfen auch  deutsche Rechtsanwälte in Polen vor Gericht auftreten (wie Rechtsanwalt Martin), die dort als ausländische Anwälte zugelassen sind.

Wer übernimmt die Kosten vor einem polnischen Gericht?

Die Kosten trägt auch in Polen die unterlegene Partei des Gerichtsverfahrens. Allerdings ist es in Polen so, dass die Gerichte die Höhe der Anwaltsgebühren festsetzen und in der Regel immer nur die Mindestgebühren für angemessen halten. Dies führt dazu, dass der Anwalt vorher mit dem Mandanten eine Vereinbarung trifft und der Mandant dann später – sofern er gewinnt – nur einen Teil seiner Anwaltsgebühren erstattet bekommt.

Was ist mit den vorgerichtlichen Kosten?

Die außergerichtlichen Kosten sind in Polen nicht erstattungsfähig. Der Mandant trägt also die vorgerichtlichen Gebühren seines Anwalts immer selbst, egal, ob gegenüber der Gegenseite im Recht ist oder nicht.

Kontakt

Kontakt zur polnischen Kanzlei in Stettin

Telefon: 039744 87 97 90

Anruf für weitere Informationen!

Rechtsanwalt Polen

Adresse und Telefon

Kanzlei Stettin

ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Szczecin

Tel. + 48 91 885 80 14

oder

Tel. 039744 87 97 90

Fax.+48 91 814 25 04

E-Mail: info@anwalt-martin.de

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öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

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