Familienrecht

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Stichworte zur Scheidung:

Rechtsanwalt A. Martin - die Scheidung in Berlin

Ablauf - Verfahren - Hinweise

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Scheidung in Berlin - Rechtsanwalt Martin - Kanzlei Marzahn-Hellersdorf (Zweigstelle Berlin)

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 Rechtsanwalt Andreas Martin  Marzahn-Hellersdorf

Beratung in Familiensachen/Scheidung

 

Besonderere Situationen bei der Beratung

beide Eheleute kommen zum Beratungsgespräch

Anwaltliche Vertretung bei beiden Ehepartner notwendig?

Bescheinigung über die Trennungsabsicht für das Sozialamt/Agentur für Arbeit (für eigene Wohnung)

Beratung und Rechtsschutzversicherung

Kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt möglich und sinnvoll ?

der Beratungshilfeschein

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

kostenlose Scheidung in Berlin?

ausländische Eheleute

noch keine Trennung

Scheidung online?

Voraussetzungen einer Ehescheidung

Zerrüttung

noch keine Trennung

nach dem Trennungsjahr

3 Jahre getrennt

 

Scheidungsfolgen

Versorgungsausgleich

Ehegattenunterhalt

Zugewinnausgleich

Hausrat

Ablauf des Scheidungsverfahrens in Berlin

Familiengerichte in Berlin

Kanzlei Martin - Scheidungsanwalt - in Berlin Marzahn-Hellersdorf

Sie wollen sich in Berlin (z.B. in Marzahn oder Hellersdorf) oder Umgebung scheiden lassen oder Sie leben von Ihrem Ehepartner / Ehepartnerin getrennt und wollen von einem Marzahner Rechtsanwalt in Bezug auf eine Scheidung vor den Familiengerichten in Berlin beraten und später vertreten lassen? Dann sind Sie hier richtig auf:

- Rechtsanwalt A. Martin: Scheidung in Berlin -

Die Kanzlei A. Martin mit Sitz in Berlin-Marzahn Hellersdorf (Zweigstelle) vertritt Mandanten im Raum Berlin und Umgebung (Brandenburg/ MV) in familienrechtlichen Mandaten, insbesondere in Scheidungssachen.

Scheidung Marzahn

Zweigstelle Berlin-Marzahn-Hellersdorf- Marzahner Promenade 22 (Nähe Eastgate/S-Bahnhof Marzahn)

Sie erreichen die Kanzlei unter folgender Telefonnummer:

Tel: 030 74921655

 

Beratung in Familiensachen/Scheidung- Anwalt Marzahn

Der erste Schritt in Familensachen sollte immer die Beratung beim Rechtsanwalt sein. Die Wahl des Rechtsanwalts ist Vertrauenssache. Sie müssen beim Beratungsgespräch ein “gutes Gefühl” haben.

Das deutsche Scheidungsrecht ist ständig im Fluss. Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen, die zum beachten sind. Darüber hinaus ändert der Gesetzgeber auch ständig einschlägige Vorschriften. So ist mittlerweile das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten, dass die famlienrechtlichen Vorschriften mittlerweile bündelt. Daneben gibt es aber immer noch eine Vielzahl an Vorschriften, die das familienrechtliche Mandat regeln. Der Scheidungsanwalt muss diese Vorschriften kennen. Der Mandant muss sich auf die anwaltliche Beratung und Vertretung verlassen können.

Der Scheidungsanwalt wird im ersten Beratungsgespräch in Ihrer Scheidungssache zu folgenden Punkten Ausführungen machen:

  • Voraussetzungen der Ehescheidung
    • Trennung
    • Trennungsjahr
    • ggfs. Zustimmung des anderen Ehepartners
    • Scheidungsfolgen geklärt?
      • Unterhalt
      • Hausrat
      • Wohnung
      • Zugewinn
      • Versorgungsausgleich
      • Sorgerecht
      • Umgangsrecht

 

  • Ablauf des Scheidungsprozesses vor dem Familiengerichten in Berlin
    • Verfahrensablauf
    • Einreichung des Scheidungsantrages (nur Scheidung oder auch weitere Scheidungsfolgen)
    • Zustellungen
    • schriftliche Stellungnahme der Gegenseite zum Trennungszeitpunkt und zur Zustimmung zur Scheidung/ strittige Scheidungsfolgen
    • Zuschicken der Formularblätter zum Versorgungsausgleich
    • Ausfüllen der Formularblätter durch den Mandanten
    • Einreichen der Unterlagen bei Gericht
    • ggfs. Nachfragen durch das Gericht oder den Versorgungsträgern
    • Antwort der Versorgungsausgleichsträger über Höhe der Anwartschaften
    • Ladung zum Termin durch das Gericht

 

  • der Scheidungstermin
    • Ablauf des Scheidungstermines
    • Dauer des Termines
    • Befragung der Parteien über Trennungszeitpunkt/Scheidungsabsicht
    • Erörterung von weiteren Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Wohnung)
    • Erörterung des Versorgungsausgleiches
    • Urteil über Ehescheidung und Versorgungsausgleich (ggfs. Rechtsmittelverzich)
    • Streitwertfestsetzung
    • ggfs. Erklärungen zum Rechtsmittelverzicht (da die Scheidung dann sofort rechtskräftig wird- Auchtung: hierfür müssen beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sein!)

 

  • Kosten und Finazierung einer Scheidung
    • Berechnung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren
    • Finanzierung der Scheidung über Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

 

besondere Situationen bei der Beratung in Familiensachen

Es gibt immer wieder besondere Situationen in der Beratung in Scheidungssachen, die hier kurz dargstellt werden sollen. Damit wird vermieden, dass Unstimmigkeiten vermieden werden. Solche Situationen können sein:

  • beide Eheleute wollen sich beraten und vertreten lassen
  • Eheleute brauchen eine Bescheinigung für die Trennung (Agentur für Arbeit)
  • Rechtsschutzversicherung und Scheidung
  • kostenlose Rechtsberatung in Familiensachen
  • Beratungshilfeschein
  • ausländische Eheleute
  • noch keine Trennung
  • Scheidung online

 

beide Eheleute kommen zum Beratungsgespräch

Manchmal kommt es vor, dass sich beide Ehepartner - auch noch nach der Trennung - gut verstehen und auch “noch” vertragen. Dann kommen diese häufig gemeinsam zum Beratungsgespräch, da man einverständlich die Scheidung abwickeln möchte.

Keine Vertretung von beiden Eheleuten durch den selben Anwalt im Scheidungsverfahren möglich!

Diese Situationen sind für den Anwalt immer etwas schwierig, da häufig das Missverständnis besteht, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute im Scheidungsverfahren vertreten kann. Dem ist nicht so! Der Rechtsanwalt würde hier Probleme mit der Anwaltskammer bekommen, da ein Fall der Interessenkollision vorliegt. Dabei es es unerheblich, dass beide Partner die Scheidung wollen und sich über alles einig sind.

Die Vertretung beider Eheleute ist trotzdem nicht möglich!

Grundsätzlich braucht jede Partei einen eigenen Anwalt oder eine Partei ist anwaltlich nicht vertreten, wobei diese Partei keinen Scheidungsantrag stellen kann.

Anwaltliche Vertretung bei beide Ehepartner  notwendig?

Davon zu untscheiden ist die Frage, ob beide Ehepartner einen Rechtsanwalt haben müssen. Dem ist nicht so. Nur eine Ehepartner, nämlich der, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner braucht - vom Gesetz her - keinen Rechtsanwalt.

Rat zur beidseitigen anwaltlichen Vertretung in Familiensachen

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es trotzdem immer sinnvoll sein kann, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, da neben der Scheidung noch eine Vielzahl an Scheidungsfolgen zu besprechen und zu klären sind, die viele Eheleute noch nicht einmal kennen.

 

Bescheinigung über die Trennungsabsicht für das Sozialamt/Agentur für Arbeit (für eine eigene Wohnung)

Wenn beide Eheleute noch in der gleichen Wohnung (z.B. in Marzahn-Hellersdorf) leben und z.B. Hartz IV bekommen, dann stellt sich die Frage, wie man die Trennung durchführen will, denn die neue Wohnung für jeden Ehepartner muss ja von der Hartz-IV-Stelle bezahlt werden. Die Behörde (Agentur für Arbeit/ Arbeitsamt z.B. Marzahn) möchte aber eine Bestätigung, dass man sich wirklich scheiden lassen will. Diese Bescheinigung möchte man vom Rechtsanwalt haben, um sicher zu sein, dass tatsächlich eine Scheidung und Trennung beabsichtigt ist. Da die Scheidung nur durch einen Rechtsanwalt eingeleitet wird, muss eben auch ein Anwalt für die Scheidung beauftragt werden.

Nach einer Beratung stellen wir für Berliner Mandanten solche Bescheinigungen aus. Dies setzt aber voraus, dass wir auch mit der Scheidung beauftragt werden, da natürlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen.

 

Beratung und Rechtsschutzversicherung

Manchmal kommen Mandanten in meine Kanzlei, die stolz Ihre Versicherungskarte einer Rechtsschutzversicherung vorzeigen und erklären, dass “sie umfassend versicherhert seien”. Man solle doch schon anfangen die Scheidung abzuwickeln, die Rechtsschutzversicherung wird alles bezahlen.

Dies ist natürlich Unsinn. Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die das Scheidungsverfahren bezahlt. Allenfalls ist eine Erstberatung mitversichert. Ob diese bezahlt wird, sollte der Mandant vorher klären. Dabei sollte der Mandant direkt bei der Schadenhotline seiner Rechtsschutzversicherung anrufen und dort fragen, ob die Kosten für eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt übernommen werden. Man sollte aber nicht beim Versicherungsvertreter nachfragen, da diese keine Deckungszusage erteilen können und meist auch keine Ahnung haben, was versichert ist und was nicht. Diese Auskünfte “es ist alles versichert” sind fast immer falsch.

Vor der Beratung bitte bei der Rechtschutzversicherung anrufen!

Manchmal erlebe ich die Situation, dass  - nachdem ich den Mandanten darum gebeten habe, vor dem Beratungsgespräch - bei seiner Versicherung anzurufen, dass dieser erstaunt ist, weshalb die Anfrage nicht von de Kanzlei gemacht wird. Da Problem ist, dass man diese Anfrage über die Kanzlei machen kann, aber wenn dann kurz vor dem Beratungsgespräch oder danach durch die Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird, dann kein Rechtsschutz besteht, dann muss der Mandant die Beratung selbst zahlen. Darauf ist dieser meist nicht eingestellt und sagt dann ggfs. die Beratung ab. So haben der Anwalt und der Mandant wertvolle Zeit verschwendet. Von daher sollte man immer vorher abklären, ob Rechtsschutz für die Beratung besteht.

 

Kostenlose Beratung durch einen Anwalt?

Ein häufiger Irrtum ist auch der, dass Mandanten meinen, dass die anwaltliche Beratung grundsätzlich kostenlos sei. Dies ist falsch. Ganz im Gegenteil. Der Rechtsanwalt darf in Deutschland grundsätzlich keine kostenlose Rechtsberatung anbieten (von geringfügigen Ausnahmen abgesehen: Familie etc.). Es gibt viele Mandanten, die nach einer solchen kostenlosen Beratung suchen oder meinen, dass man ja später ohnehin den Fall übernehmen wird. Gerade im Raum Berlin ist dies extrem. Schon bei Suchen in Google sieht man häufig die Phrase “Scheidung - kostenlose Rechtsberatung in Berlin” oder ”Scheidung - Rechtsberatung kostenlos durch Anwalt in Berlin”. Viele Mandanten suchen hier faktisch den Schnäppchenanwalt, was bedauerlich ist.

 Hinzu kommen noch Telefonanrufe, die allein darauf abzielen zu einzelnen Problemen, eine Beratung - natürlich kostenlos - zu erhalten. Dabei wird häufig behauptet, dass es ja nicht um eine Rechtsberatung im Scheidungsrecht ginge, sondern nur um die Frage, ob eine Rechtsberatung denn überhaupt Sinn macht. Allein schon die Tatsache, dass man eben diese Frage einen Rechtsanwalt stellt und nicht den Nachbarn oder Verwandten, zeigt, dass es eben doch um eine qualifizierte Beratung geht, die kein Anwalt kostenlos erteilen darf und wird; und schon gar nicht am Telefon. Wer nicht bereit ist für eine Beratung - für dessen Richtigkeit auch der Anwalt haftet - zu zahlen, muss sich eben damit abfinden, dass er evtl. nicht richtig informiert ist und dadurch Nachteile erleiden kann. Gerade - wenn es um etwas geht - kann dies für den Mandanten gefährlich sein.

Gerade bei Scheidungen (z.B. in Berlin) ist eine Beratung unumgänglich, da hier erhebliche Fehlerquellen bestehen.

Jeder seriöse Rechtsanwalt wird eine kostenlose Beratung für neue Mandanten nicht erteilen und schon gar nicht am Telefon.

 

 Die anwaltliche Beratung ist keine Billigware!

Der Rechtsanwalt, der berät, haftet für seinen Rat und gerade in Familiensachen / Scheidungssachen geht es häufig um nicht unerhebliche Summen.

Faktisch heißt dies aber nicht, dass es nun alles Geld kostet. Es besteht die Möglichkeit die Beratung in der Scheidungssache über einen sog. Beratungshilfeschein kostenlos (evtl. €10,00) zu bekommen und die Scheidung über Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu finanzieren.

 

 

Beratung mit einem Beratungshilfeschein

Wer die Kosten für eine Beratung nicht aufbringen kann, der hat Anspruch auf Beratungshilfe.Wichig ist, dass der Beratungshilfeschein immer vor dem Anwaltsbesuch zu besorgen ist. Der Mandant, der verspricht, dass er den Beratungshilfeschein später beantragen wird, hat keine Chance eine Beratung beim Anwalt zu bekommen. Manchmal kommen Mandanten, die meinen, dass der Rechtsanwalt den Beratungshilfeschein ausfüllt oder selbst beantragt. Dem ist nicht so. Der Beratungshilfeschein muss vom Antragsteller (Mandanten) beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dazu geht dieser mit seinen Unterlagen über sein Einkommen (Mietvertrag,Kontoauszug,Hartz-IV-Bescheid) zum Berliner Amtsgericht in seinem Stadbezirk (Mitte, Marzahn,Charlottenburg etc.) und stellt sich dort vor. In der Regel bekommt dieser dann sofort den Beratungshilfeschein vor Ort. Auf dem Schein steht dann “Herr ............. ist berechtigt in der Angelegenheit- Scheidung - einen Rechtsanwalt seiner Wahl in Anspruch zu nehmen.”

Beratungshilfe - Beratung und außergerichtliche Vertretung

Der Beratungshilfeschein umfasst die Beratung und die außergerichtliche Vertretung in der Scheidungssache (z.B. Anschreiben des anderen Ehepartners), aber nicht die Vertretung im Scheidungsprozess selbst. Hierfür kann dann Prozesskostenhilfe bwz. Verfahrenskosenhilfe beantragt werden.

Der Anwalt rechnet dann später gegenüber dem Gericht ab. Der Mandant hat keine Kosten mit Ausnahme der € 10,00, die er an den Rechtsanwalt für die Beratung einmalig zu zahlen hat.

 

Prozesskostenhilfe (PKH)/ Prozesskostenbeihilfe / Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Scheidung in Berlin

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist das Scheidungsverfahren aus eigenen Mitteln zu finanzieren, der hat die Möglichkeit für die Scheidung (z.B. in Berlin) die sog. Verfahrenskostenhilfe (auch falsch als Verfahrenskostenbeihilfe bezeichnet).

Verfahrenskosenhilfe - Prozesskostenhilfe in Scheidungssachen

Früher hieß diese Kostenübernahmemöglichkeit noch Prozesskostenhilfe (falsch: Prozesskostenbeihilfe). Da es sic haber im Scheidungsverfahren nicht um einen Prozess (Kläger und Beklagte - Urteil), sondern um ein Verfahren (Antragsteller und Antragsgegner - Beschluss) handelt (im Scheidungsverfahren gibt es kein “Scheidungsurteil” mehr , sondern einen “Scheidungsbeschluss”), heißt die damalige PKH (Prozesskostenhilfe) und VKH (Verfahrenskostenhilfe).

Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

Die Voraussetzungen für die Gewährung der VKH (Verfahrenskostenhilfe) haben sich aber nicht geändert. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • keine ausreichenden finanziellen Verhältnisse (z.B. - aber nicht nur - Hartz IV)
  • keine Mutwilligkeit
  • Erfolgsaussichten (liegen fast immer vor)

finanzielle Verhältnisse und kostenlose Scheidung in Berlin und Umgebung

In vielen Fällen ist dann aufgrund der Gewährung der Verfahrenskostenhilfe die Scheidung kostenlos. VKH/PKH kann aber auch auf Ratenzahlung gewährt werden.

 

Ist kostenlose Scheidung in Berlin möglich?

Man hört häufig, dass eine Scheidung kostenlos für die Eheleute sei. Dies ist in vielen Fällen tatsächlich so. Nämlich immer dann, wenn der jeweilige Ehegatte für die Scheidung die sog. Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommt. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten für den eigenen Anwalt (der für die Antragstellung/den Scheidungsantrag unumgänglich ist) und die Gerichtskosten.

Haben beide Eheleute die Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe gewährt bekommen, dann ist für beide die Scheidung - in der Regel - kostenlos.

Ausnahmen

Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe kann auch auf sog. Ratenzahlung gewährt werden. In diesem Fall müssen die Antragsteller/ der Antragsteller die Kosten dennoch - wenn auch nicht gleich - zurückzahlen.

Auch werden die finanziellen Verhältnisse der Antragsteller noch mehrere Jahre nach der Scheidung überprüft. Tritt eine Verbesserung ein, dann muss ggfs. doch noch gezahlt werden.

 

 

ausländische Eheleute

Bei Ausländern stellt sich immer auch die Frage, ob eine Scheidung überhaupt nach deutschem Recht möglich ist. Dies muss der Anwalt prüfen. Da ich viel mit deutsch-polnischen Scheidungen zu tun habe, kann ich hierzu Ausführungen machen. Findet das deutschen Recht keine Anwendung dann heisst dies nicht, dass die Scheidung im Ausland durchgeführt werden muss,sondern nur, dass das deutsche Gericht (Familiengericht in Berlin z.B.) das Heimatrecht der Eheleute - also z.B. polnisches Recht oder türkisches Recht - anzuwenden hat. Wenn man diese Problem nicht kennt, dann berät man den Mandanten eine Stunde zum deutschen Recht und stellt später fest, dass die Scheidung sich nicht nach deutschem Recht richtet. Schade um die Zeit.

 

noch keine Trennung

Wenn die Eheleute noch nicht getrennt sind oder eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung stattfindet, dann ist dies grundsätzlich für die Beratung selbst kein Problem. Ein Problem wird es nur dann, wenn beide die Scheidung “um jeden Preis” so schnell, wie möglich wollen. Für die Scheidung nach deutschem Recht ist normalerweise immer erforderlich, dass die Eheleute wenigstens ein Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung innerhalb der gleichen Wohnung funktioniert meistens nicht, da hieran strenge Voraussetzungen zu stellen sind.

 

Scheidung online

Im Internet liest man häufig von einer sog. “Online-Scheidung” oder “Scheidung Online”. Hier soll alles einfach und schnell gehen. Viele Mandanten glauben dann tatsächlich, dass man sich online scheiden lassen kann. Eine Scheidung online ist nicht möglich. Man sollte sich überlegen,

 

Voraussetzungen einer Ehescheidung

Zunächst ist der Mandant daran interessiert zu wissen, unter welchen Voraussetzungen er sich scheiden lassen kann. Meist ist die Situation so, dass sich die Eheleute bereits getrennt haben und nun sich so schnell, wie möglich scheiden lassen wollen.

 

Zerrüttung der Ehe

Für eine Scheidung in Deutschland kommt es im Allgemeinen nicht auf die Schuld eines der Ehepartner an, wie z.B. nach polnischem Recht. Entscheidend ist, dass die Ehe zerrütet ist und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Das Gesetz knüpft in Bezug auf die erforderliche Zerrütung an die Dauer der Trennung an und vermutet, ab einer bestimmten Trennungsdauer die Zerrütung.

Die Voraussetzungen sind im allgemeinen:

 

noch kein Jahr des Getrenntlebens

    Nur Härtefallscheidung sind möglich (Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar - nur bei schwersten Verfehlungen)

    Wichtig ist, dass die Härtefallscheidung in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielt. Nur n den seltensten Fällen kommt eine Härtefallscheidung vor. Allein der Umstand, dass die Eheleute sich nicht mehr verstehe, rechtfertigt keine Härtefallscheidung.

     

das Trennungsjahr ist abgelaufen - aber noch keine 3 Jahre Trennung

    Scheidung mit beidseitiger Zustimmung

    Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehepartners - wenn die Zerrüttung der Ehe nachgewiesen wird.

 
3 Jahre leben die Parteien getrennt

    Scheidung ist auch gegen den Willen des anderen Ehepartners möglich - Zerrüttung wird unwiderlegbar vermutet. Hier muss keine schmutzige Wäsche gewaschen werden. Eine Scheidung ist unproblematisch möglich.

 

Scheidungsfolgen

Von Scheidungsfolgen spricht man, wenn man andere Ansprüche der Eheleute, die im engen Zusammenhang mit der Scheidung geklärt werden müssen, meint. Zu den Scheidungsfolgen gehören z.B. der Zugewinn, der Versorgungsausgleich und der eheliche Unterhalt.

 

Versorgungsausgleich

Eine Scheidungsfolge, über die das Familiengericht in Berlin fast immer entscheidet, ist das sog. Versorgungsausgleich. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften der Eheleute. Der Versorgungsausgleich wird ähnlich, wie der Zugewinnausgleich durchgefüht. Derjeniger der der höheren Rentenanwartschaften erworben hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner abgeben. Der Versorgungsausgleich kann nur unter strengen Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ein typischer Fall wäre hier eine kurze Ehedauer.

 

Ehegattenunterhalt

Der Ehegatennunterhalt ist der Unterhalt, der evtl. nach der Ehescheidung zu zahlen ist. Er hat nichts mit dem - leichter durchzusetzenden - Trennungsunterhalt zu tun. Ein Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt ist nur in Ausnahmefällen gegeben, die im Gesetz bestimmt sind. z.B. wenn der andere Ehegatte aufgrund seines hohen Alters nicht mehr für sein Einkommen selbst sorgen kann.

 

Zugewinn

Der Zugewinnausgleich bedeutet die Auseinandersetzung des Vermögens der Eheleute. Da es - mit Ausnahme des Hausrates - kein gemeinsames Vermögen der Eheleute gibt - wenn diese in der Zugewinngemeinschaft leben - gibt. Der Zugewinnausgleich hat nichts mit der Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen der Eheleute zu tun, sondern allein ist ein Ausgleich in Geld.

 

Hausrat

Bei der Hausratsaufteilung geht es darum, die während der Ehe angeschafften Hausratsgegenstände aufzuteilen. Nur in seltenden Fällen muss dies ein Familiengericht (in Berlin) entscheiden, denn häufig einigen sich die Ehepartner hier ohne Einschaltung des Gerichts.

 

 

Ablauf des Scheidungsverfahrens in Berlin

Das Scheidungsverfahren in Berlin läuft ungefähr so ab:

    • Einreichung eines Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht in Berlin
    • der Antrag wird der Gegenseite zugestellt
    • schriftliche Anhörung der Gegenseite zur Scheidung
    • das Familiengericht übersendet die Formularblätte zum Versorgungsausgleich
    • die vom Mandanten ausgefüllten Formulare werden an das Gericht übersandt
    • dieVersorgungsausgleichsträger bestimmen die Höhe der Anwartschaften
    • diese Berechnungen für beide Seiten werden den Eheleuten zugestellt (über die Anwälte)
    • das Familiengericht läd die Parteien zum Scheidungstermin

 

 

In Berlin gibt es 3 Familiengerichte :

Dies sind

  • für die  Bezirke Mitte, Pankow / Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow / Weißensee zuständig
  • für die anderen Bezirke Charlottenburg, Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf, Köpenick, Lichtenberg, Neuköln, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig
  • das Familiengericht Schöneberg ist für Familiensachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz zuständig

Scheidung und Scheidungsfolgen:

Wir beraten und vertreten Sie in Bezug auf Ihre Ehescheidung und beantragen für Sie die Scheidung als Rechtsanwalt vor den Familiengerichten in Berlin.

Wir sind in folgenden Angelegenheiten tätig:

  • Ehescheidung und Trennung
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vermögensaufteilung Scheidungsfolgen
  • Unterhalt/ Ehegattenunterhalt/ Kindesunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Hausratsaufteilung
  • Teilungsversteigerung
  • Versorgungsausgleich
  • Namensrecht nach der Scheidung

 

Wir beraten Sie gern!

Tel.: 030 7492 1655

Anwalt A. Martin

Stichworte zur Scheidung

1. Scheidung

  • Ehescheidung
  • Trennung
  • Zusammenwohnen / Trennung im gleichen Haus/ Wohnung
  • Trennungsjahr
  • einverständliche Scheidung
  • streitige Scheidung
  • Scheidung online
  • Scheidungsantrag
  • Familiengericht Berlin

2. Trennungsunterhalt

  • Unterhalt bis zur Scheidung
  • Einkommen
  • Bafög
  • Einkommensermittlung
  • Unterhalt für die Vergangenheit
  • Nettoeinkommen
  • Auskunftsanspruch
  • Selbständiger
  • Arbeitnehmer
  • Selbstbehalt
  • Leitlinien OLG
  • Unterhaltsleitlinien Kammergericht
  • Lebensstandarf

3. Ehegattenunterhalt

  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhaltsgründe
  • Alter
  • Kinderbetreuung
  • Krankheit
  • Unterhaltsbegrenzung
  • Aufforderungsschreiben

4. Versorgungsausgleich

  • Rentenausgleich
  • Rentenpunkte
  • LVA/ BfA
  • Formulare
  • Übertragung
  • Anwartschaften
  • Ausschluss VA
  • notarielle Vereinbarung

5. Hausrat

  • Hausratsverordnung
  • Entscheidung über den Hausrat
  • Aufteilung
  • Regelung durch Gericht
  • Kfz/ Auto
  • gemeinsame Anschaffungen

6. Wohnung/Eigenheim/Haus

  • Mietvertrag
  • Ausscheiden aus Vertrag
  • Aufteilung Wohnung
  • Hausrat
  • Verkauf
  • Versteigerung
  • Teilungsversteigerung
  • Miteigentümergemeinschaft

7. Zugewinnausgleich

  • Zugewinnausgleich Familiengericht
  • Auskunftsanspruch
  • Aufteilung Vermögen
  • Zugewinngemeinschaft

8. Kindesunterhalt

  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Selbstbehalt
  • Bedarf Kinder
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Leitlinien Kammergericht
  • minderjährige Kinder
  • Volljährige
  • privilegierte Volljährige
  • Jugendamtsurkunde

9. Sorgerecht

  • gemeinsames Sorgerecht
  • Sorgeentscheidung
  • Kindesanhörung
  • Sorgerechtsantrag
  • Aufhebung der gemeinsamen Sorge
  • Kindesentführung
  • Umzug ins Ausland
  • Schulbesuch

10. Umgangsrecht

  • 14-tägiges Umgangsrecht
  • Umgang Großeltern
  • Umgangsvereinbarung
  • Umgangskosten
  • Kindesunterhalt und Umgang
  • gerichtliche Entscheidung
  • Umgangsbeschluss

11. Berliner Bezirke

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg (Hohenschönhausen)
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Mitte (Wedding,Tiergarten)
  • Neuköln
  • Pankow (Weißensee, Prenzlauder Berg)
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Treptow-Köpenick
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