Forderungseinzug und Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren
außergerichtliche Vertretung
das Mahnverfahren
das Verfahren vor Gericht
die Zwangsvollstreckung
Inkasso ist Vertrauenssache! Zunächst muss der Mandant die Entscheidung treffen, ob er im Inkassofall einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragt. Für den Anwalt spricht, dass Inkassofirmen nur unstreitige Fälle übernehmen dürfen und vor Gericht dann selbst den Fall an einen Rechtsanwalt übergeben.
Warum denn daher nicht gleich zum Rechtsanwalt?
Die Kanzlei Martin befindet sich in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin-Marzahn.. Anwalt Martin vertritt seit Jahren deutsche und polnische Mandanten in Inkassoangelgenheiten/ Forderungseinzug in Deutschland und im Ausland. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer:
Berlin (Zweigstelle) Marzahn-Hellersdorf
Marzahner Promenade 22 12679 Berlin-
(Nähe S-Bahnhof Marzahn/ Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655 Fax: 030 74 92 3818 e-mail: info@anwalt-martin.de
Die Gebühren für die Inkassotätigkeit eines Rechtsanwalt bestimmen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Vereinbarung.
Forderungseinzug und Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren
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