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Kanzlein Berlin (Zweigstelle) - Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin Marzahn
Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich auch mit erbrechtlichen Mandaten in Berlin; überwiegend handelt es sich dabei um Vertretungsfälle entweder für den potentiellen Erblasser (Beratung in Bezug auf die Errichtung des Testaments unter Absicherung der Kinder/ Ehepartner) oder um Beratung der Erben (Erbenauseinandersetzung/ Erbengemeinschaft) oder des Pflichtteilsberechtigten (Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben).
Je nachdem sind hier unterschiedliche Interessenlagen im Erbrecht denkbar:
Der Erblasser möchte sein Vermögen meist einer bestimmten Personen (Ehegatte und Kinder) nach seinem Tod vermachen und andere Personen (zum Beispiel nicht eheliche Kinder oder Kinder, zu denen kein Kontakt mehr besteht) von der Erbschaft ausschließen.
Die Erben/ die Erbengemeinschaft möchte wissen, was nach dem Erbfall zu erledigen ist. Insbesondere geht es um die notwendige Legitimation (Erbscheinserteilungsverfahren) gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt (Grundbuchberichtigung). Darüber hinaus besteht meist Unsicherheit im Umgang mit Pflichtteilsberechtigten, die sich im Laufe des Verfahrens bei der Erbengemeinschaft gemeldet haben.
Der Pflichtteilsberechtigte möchte meist wissen, wie er seinen Anspruch auf den Pflichtteil durchsetzen kann. Weiter weiß er meist nicht, wie der Anspruch zu beziffern ist (Auskunft) und welcher Anteil an der Erbmasse ihm zusteht. Darüber hinaus spielt auch das Verschenken von Teilen der Erbmasse vor dem Todesfall ein Rolle (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Das Erbrecht selbst ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und kann nicht nebenbei von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden. Darüber hinaus ist das dt. Erbrecht vom Gesetzgeber her nicht stiefmütterlich behandelt worden, was sich in der Fülle der Entscheidungen der Rechtsprechung widerspiegelt.
Der Erbe selbst möchte natürlich schnell über den Nachlass (Konten, Sparbücher und Grundstück) des Erblassers verfügen. Dies meist auch schon deshalb, da ja die Beerdigung finanziert werden muss.
Erbscheinsantrag in Berlin
Den Antrag auf Erlass des Erbscheines stellt man beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Im Normalfall wird / werden der / oder die Erben den Antrag zwar selbst stellen können - es besteht für den Antrag auf Erteilung des Erbscheines kein Anwaltszwang - allerdings sind beim Erbscheinserteilungsantrag diverse Formaltitäten zu beachten, die der Normalbürger nicht kennt.
Beschleunigung des Erbscheinerteilungsverfahren durch Einschaltung eines Rechtsanwalts
Mit der Beauftragung eines Anwalts wird in der Regel das Verfahren stark beschleunigt und der Erbe, der ohnehin anderes “im Kopf hat” entlastet. Der Rechtsanwalt weiß, was er beantragen muss und was in den Antrag gehört und welche Anlagen beigefügt werden müssen.
Gerade im Berliner Raum muss man als Rechtsanwalt auch auf die Rechtsprechung der Amtsgerichte in Berlin (z.B. Amtsgericht Lichtenberg (Hohenschönhausen), Amtsgericht Wedding, Amtsgericht Charlottenburg, AG Köpenick, Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Neuköln, AG Pankow - Weißensee, AG Spandau), der Landgerichte in Berlin und des Kammergerichts Berlin achten.
Hier nochmals einen Überblick die Bearbeitung der erbrechtlichen Angelegenheiten:
- Beratung des Erblassers in Erbrechtsangelegenheiten
- Beratung der Pflichtteilsberechtigten
- Beratung der Erben/ Erbengemeinschaft
- Erstellung von Testamenten (z.B. Berliner Testament)
- Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
- Auskunftsansprüche
Die obigen Personen werden in folgenden Angelegenheiten beraten:
- Auskunft in Erbrechtsangelegenheiten
- Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
- Abwehr der Pflichtteilsberechtigungsansprüche durch die Erben
- der Pflichtteilsergänzungsanspruch, zum Beispiel bei Schenkungen
- die Erstellung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
- die Erstellung und Beratung bei Erbverträgen
- Beratung in Hinblick auf die Hinterlegung von Testamten
- Beratung über die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
- Beratung bei internationalen Erbfällen, insbesondere bei deutsch- polnischen Erbfällen
- Beantragung eines Erbscheines in Deutschland und in Polen
- Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Erstellung von Patienentenverfügungen
- Ausarbeitung von erbrechtlichen Vermächtnissen
Rechtsanwalt Erbrecht in Berlin Brandenburg
Wir beraten Sie gern in erbrechtlichen Angelegenheit in Berlin und Brandenburg und nehmen Ihre Anfragen telefonisch unter der Telefonnummer 030 74 92 16 55 entgegen.
Mehr Informationen zum Erbrecht finden auf den weiteren Unterseiten von Erbrecht in Berlin. Wie zum Beispiel News zum Erbrecht oder Problemfälle im Erbrecht.
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin
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