Erbrecht

Marzahner Promenade 22

Impressum

Anwalt Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Polen

Rechtsanwalt Berlin adwokat niemcy lawyer germany abogado alemania

News Blog

Rechtsanwalt Berlin

Anwalt A. Martin

Kanzleien

Berlin

Stettin

Löcknitz

Tel.: 030 74 92 1655

             Fax: 030 74 92 3818

 E-mail: info@anwalt-martin.de

Kanzleien Deutschland

Andreas Martin - Rechtsanwalt

Marzahner Promenade 22
Zweigstelle / Nähe Eastgate
12679 Berlin-Marzahn
Deutschland

 

Telefon: 030/74921655 

Fax: 030/74923818

Mobil: 0152 3910986

E-Mail: info@anwalt-martin.de

Internet: www.anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409
 

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 039754 52884
Fax. 039754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Polen

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-473 Szczecin/Polen

Tel. +48 91 814 25 03

oder + 48 91 885 80 14

Fax.+48 91 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

von

8 bis 18 Uhr

Termine bitte nach Vereinbarung!

Telefonisch in der Regel auch später erreichbar!

Erbfall was nun1

häufige Irrtümer im Erbrecht

Rechtsanwalt Erbrecht Berlin - Kanzlei Martin in Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwaltskanzlei Andreas Martin

Rechtsanwalt-Erbrecht Berlin

Rechtsanwalt A. Martin - Erbrecht Berlin - Kanzlei (Zweigstelle) - Marzahn Hellersdorf in Berlin

Rechtsanwaltskanzlei Martin

(Zweigstelle)

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-

(Nähe S-Bahnhof Marzahn/ Eastgate)
 

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
e-mail: info@anwalt-martin.de

Erbrecht in Berlin - Anwalt Martin

Erbrecht und Rechtsprechung

Erbschein beantragen

Berliner Gerichte

Beratung in der Rechtsanwaltskanzlei

Erbrecht in Berlin - Anwalt Martin - Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

marzahn9jpg

Kanzlein Berlin (Zweigstelle) - Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin Marzahn

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich auch mit erbrechtlichen Mandaten in Berlin; überwiegend handelt es sich dabei um Vertretungsfälle entweder für den potentiellen Erblasser (Beratung in Bezug auf die Errichtung des Testaments unter Absicherung der Kinder/ Ehepartner) oder um Beratung der Erben (Erbenauseinandersetzung/ Erbengemeinschaft) oder des Pflichtteilsberechtigten (Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben).

Je nachdem sind hier unterschiedliche Interessenlagen im Erbrecht denkbar:

Der Erblasser möchte sein Vermögen meist einer bestimmten Personen (Ehegatte und Kinder) nach seinem Tod vermachen und andere Personen (zum Beispiel nicht eheliche Kinder oder Kinder, zu denen kein Kontakt mehr besteht) von der Erbschaft ausschließen.

Die Erben/ die Erbengemeinschaft möchte wissen, was nach dem Erbfall zu erledigen ist. Insbesondere geht es um die notwendige Legitimation (Erbscheinserteilungsverfahren) gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt (Grundbuchberichtigung). Darüber hinaus besteht meist Unsicherheit im Umgang mit Pflichtteilsberechtigten, die sich im Laufe des Verfahrens bei der Erbengemeinschaft gemeldet haben.

Der Pflichtteilsberechtigte möchte meist wissen, wie er seinen Anspruch auf den Pflichtteil durchsetzen kann. Weiter weiß er meist nicht, wie der Anspruch zu beziffern ist (Auskunft) und welcher Anteil an der Erbmasse ihm zusteht. Darüber hinaus spielt auch das Verschenken von Teilen der Erbmasse vor dem Todesfall ein Rolle (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).

 

Erbrecht und Rechtsprechung

Das Erbrecht selbst ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und kann nicht nebenbei von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden. Darüber hinaus ist das dt. Erbrecht vom Gesetzgeber her nicht stiefmütterlich behandelt worden, was sich in der Fülle der Entscheidungen der Rechtsprechung widerspiegelt.

 

Erbschein beantragen

Der Erbe selbst möchte natürlich schnell über den Nachlass (Konten, Sparbücher und Grundstück) des Erblassers verfügen. Dies meist auch schon deshalb, da ja die Beerdigung finanziert werden muss.

Erbscheinsantrag in Berlin

Den Antrag auf Erlass des Erbscheines stellt man beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Im Normalfall wird / werden der / oder die Erben den Antrag zwar selbst stellen können - es besteht für den Antrag auf Erteilung des Erbscheines kein Anwaltszwang - allerdings sind beim Erbscheinserteilungsantrag diverse Formaltitäten zu beachten, die der Normalbürger nicht kennt.

Beschleunigung des Erbscheinerteilungsverfahren durch Einschaltung eines Rechtsanwalts

Mit der Beauftragung eines Anwalts wird in der Regel das Verfahren stark beschleunigt und der Erbe, der ohnehin anderes “im Kopf hat” entlastet. Der Rechtsanwalt weiß, was er beantragen muss und was in den Antrag gehört und welche Anlagen beigefügt werden müssen.

 

Rechtsprechung der Berliner Gerichte zum Erbrecht

Gerade im Berliner Raum muss man als Rechtsanwalt auch auf die Rechtsprechung der Amtsgerichte in Berlin (z.B. Amtsgericht Lichtenberg (Hohenschönhausen), Amtsgericht Wedding, Amtsgericht Charlottenburg, AG Köpenick, Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Neuköln, AG Pankow - Weißensee, AG Spandau), der Landgerichte in Berlin und des Kammergerichts Berlin achten.

 

Überblick zum Erbrecht in Berlin

Hier nochmals einen Überblick die Bearbeitung der erbrechtlichen Angelegenheiten:

 

  • Beratung des Erblassers in Erbrechtsangelegenheiten
  • Beratung der Pflichtteilsberechtigten
  • Beratung der Erben/ Erbengemeinschaft
  • Erstellung von Testamenten (z.B. Berliner Testament)
  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • Auskunftsansprüche

Die obigen Personen werden in folgenden Angelegenheiten beraten:

 

  • Auskunft in Erbrechtsangelegenheiten
  • Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
  • Abwehr der Pflichtteilsberechtigungsansprüche durch die Erben
  • der Pflichtteilsergänzungsanspruch, zum Beispiel bei Schenkungen
  • die Erstellung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
  • die Erstellung und Beratung bei Erbverträgen
  • Beratung in Hinblick auf die Hinterlegung von Testamten
  • Beratung über die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Beratung bei internationalen Erbfällen, insbesondere bei deutsch- polnischen Erbfällen
  • Beantragung eines Erbscheines in Deutschland und in Polen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Erstellung von Patienentenverfügungen
  • Ausarbeitung von erbrechtlichen Vermächtnissen

Rechtsanwalt Erbrecht in Berlin Brandenburg

Wir beraten Sie gern in erbrechtlichen Angelegenheit in Berlin und Brandenburg und nehmen Ihre Anfragen telefonisch unter der Telefonnummer 030 74 92 16 55 entgegen.

Mehr Informationen zum Erbrecht finden auf den weiteren Unterseiten von Erbrecht in Berlin. Wie zum Beispiel News zum Erbrecht oder Problemfälle im Erbrecht.

 

Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

 

Stichworte zum Erbrecht

Erbrecht

Vorsorgevollmacht

Vermächtnis

Patientenverfügung

Pflichtteil

Auskunftsanspruch

Erbengemeinschaft

Erbe

Erblasser

Testament

Verfügung von Todes wegen

BGB

Erbfolge

gesetzliches Erbrecht

gesetzliche Erbfolge

Erbschein

Nachlassgericht

Nachlasspfleger

Testamentsvollstrecker

Notar

Erbrecht in Berlin

Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin

Pflichtteilsanspruch

Pflichtteil

Erbrechtsstreitigkeit

Stiftung

[Home] [Rechtsgebiete] [Kanzlei Berlin] [Kanzlei Polen] [Kanzlei Löcknitz] [Arbeitsrecht] [Familienrecht] [Erbrecht] [Erbrecht-Berlin] [Rechtsanwalt-Erbrecht-Berlin-Marzahn] [Pflichtteil] [Erbschein] [Verkehrsrecht] [Strafrecht] [Karriere] [zur Person]