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Rechtsanwalt Erbrecht Berlin - Kanzlei Martin

häufige Irrtümer im Erbrecht

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Rechtsanwalt A. Martin - Erbrecht Berlin - Kanzlei (Zweigstelle) - Kurfürstendamm/ Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin

Erbrecht in Berlin - Anwalt Martin

Erbrecht und Rechtsprechung

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Erbrecht in Berlin - Anwalt Martin - Kanzlei Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

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Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich auch mit erbrechtlichen Mandaten in Berlin; überwiegend handelt es sich dabei um Vertretungsfälle entweder für den potentiellen Erblasser (Beratung in Bezug auf die Errichtung des Testaments unter Absicherung der Kinder/ Ehepartner) oder um Beratung der Erben (Erbenauseinandersetzung/ Erbengemeinschaft) oder des Pflichtteilsberechtigten (Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben).

Erbrecht und Rechtsprechung

Das Erbrecht selbst ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und kann nicht nebenbei von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden. Darüber hinaus ist das dt. Erbrecht vom Gesetzgeber her nicht stiefmütterlich behandelt worden, was sich in der Fülle der Entscheidungen der Rechtsprechung widerspiegelt.

Rechtsprechung der Berliner Gerichte zum Erbrecht

Gerade im Berliner Raum muss man als Rechtsanwalt auch auf die Rechtsprechung der Amtsgerichte in Berlin, der Landgerichte in Berlin und des Kammergerichts achten.

Überblick zum Erbrecht in Berlin

Hier nochmals einen Überblick die Bearbeitung der erbrechtlichen Angelegenheiten:

 

  • Beratung des Erblassers in Erbrechtsangelegenheiten
  • Beratung der Pflichtteilsberechtigten
  • Beratung der Erben/ Erbengemeinschaft

Die obigen Personen werden in folgenden Angelegenheiten beraten:

 

  • Auskunft in Erbrechtsangelegenheiten
  • Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
  • Abwehr der Pflichtteilsberechtigungsansprüche durch die Erben
  • der Pflichtteilsergänzungsanspruch, zum Beispiel bei Schenkungen
  • die Erstellung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
  • die Erstellung und Beratung bei Erbverträgen
  • Beratung in Hinblick auf die Hinterlegung von Testamten
  • Beratung über die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Beratung bei internationalen Erbfällen, insbesondere bei deutsch- polnischen Erbfällen
  • Beantragung eines Erbscheines in Deutschland und in Polen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Erstellung von Patienentenverfügungen
  • Ausarbeitung von erbrechtlichen Vermächtnissen

Rechtsanwalt Erbrecht in Berlin Brandenburg

Wir beraten Sie gern in erbrechtlichen Angelegenheit in Berlin und Brandenburg und nehmen Ihre Anfragen telefonisch unter der Telefonnummer 030 74 92 16 55 entgegen.

Mehr Informationen zum Erbrecht finden auf den weiteren Unterseiten von Erbrecht in Berlin. Wie zum Beispiel News zum Erbrecht oder Problemfälle im Erbrecht.

Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

 

Stichworte zum Erbrecht

Erbrecht

Vorsorgevollmacht

Vermächtnis

Patientenverfügung

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